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Bar oder gar nicht

Gesetzeslücke bei der "GEZ"?

Wirtschaftredakteur findet möglicherweise ein Schlupfloch aus der GEZ-Falle.

Millionen Deutsche ärgern sich seit Generationen über den Rundfunkbeitrag, der schlicht und ergreifend monatlich für jeden Haushalt entrichtet werden muss. Gleichgültig, ob sich entsprechende Geräte im Haus befinden. Seit dieser umstrittenen und häufig angefochtenen Regelung spart die ehemalige GEZ, jetzt „Beitragsservice“, sicherlich eine Menge Geld, weil die Herrschaften jetzt nicht mehr bundesweit bei jedem Haushalt auf der Matte stehen. Es muss gezahlt werden – Basta!

 

Wirtschaftsredakteur Norbert Häring ist es möglicherweise gelungen, ein Schlupfloch raus aus den lästigen Gebühren zu finden:
Bei Durchsicht seines Gebührenbescheids fiel dem cleveren Kopf auf, dass bei der Zahlungsaufforderung nur zwei Zahlungsoptionen angegeben waren!

Die oder eben die .

Häring jedoch ist studierter Volkswirt und in diesem Zusammenhang fiel ihm Paragraf 14 des Bundesbankgesetzes ein, wonach in Deutschland „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel“ sind. Das heißt übersetzt aber auch, dass eine Bar-Zahlung von niemandem abgelehnt werden darf!

Daraufhin stornierte er prompt seine Einzugsermächtigung mit der schriftlichen Bitte, künftig seinen Beitrag bitte bar einzahlen zu wollen.

"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mit Schreiben vom 6. März 2015 die Zahlung des zum 15. März fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen.

Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug  von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.
Mit freundlichen Grüßen“

Bislang kam auf dieses Schreiben, das die Herrschaften des öffentlich-rechtlichen Rundfunks offensichtlich sehr beschäftigt, weder eine Antwort noch eine weiteree Zahlungsaufforderung.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis so man einer Härings Beispiel folgen wird und bald wieder Schwung in eine "alte"  Diskussion kommt.