Zum einen kann ein Schüler aus religiösen Gründen vom Unterricht befreit werden, wenn beispielsweise Gottesdienste oder religiöse Veranstaltungen besucht werden sollen. Ansonsten gilt ein Kind nur als ordentlich entschuldigt, wenn es die Schule krankheitsbedingt nicht besuchen kann. Hier ist aber ein Attest vom Arzt vorzulegen.
Das Kultusministerium droht „Blaumachern“ sogar mit nicht unerheblichen Geldstrafen. Stefan Löwer vom Kultusministerium Hessen erklärt, an Fehltagen vor und nach den Ferien können Geldbußen von bis zu 100 Euro pro Tag erhoben werden. „Wenn sich der gesamt Fehl-Zeitraum auf mehr als sechs Tage erstreckt, sogar 150 Euro pro Fehltag“, so Löwer weiter.
Das Geld, das beim Flugpreis eingespart wird, könnte also trotzdem ganz schnell aus der Urlaubskasse verschwinden.
Quelle: N24