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Problem mit großen Wasserlachen

Autofahrer sollten nie durch große Pfützen fahren

Bei Starkregen kann es auf Straßen schnell ungemütlich werden. Wenn sich große Wassermengen in Vertiefungen ansammeln und Autofahrer durch diese fahren, kann das schwere Schäden am Fahrzeug verursachen. Außerdem muss bei fahrlässigem "Durchbrettern" mit strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.

Pfützentiefe unbedingt einschätzen!

Wenn es einfach nicht aufhören will zu regnen, bringt das Autofahrer schnell in ernsthafte Schwierigkeiten. Die Sicht ist eingeschränkt und große Wassermengen können zudem schwere Schäden am Auto verursachen.

Experten warnen insbesondere vor großen Pfützen, deren Tiefe nicht eingeschätzt werden kann. Wenn das angestaunte Wasser in Schlaglöchern und Versenkungen über die Unterkante der Stoßstange reicht, droht beim Durchfahren ein Wasserschlag. Infolgedessen kann es sogar zu einem Motorschaden kommen.

Kann die Tiefe einer Pfütze nicht eingeschätzt werden, sollte Autofahrer nach Möglichkeit umdrehen und eine andere Fahrstrecke wählen, heißt es weiter.

Starkes Abbremsen vermeiden

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Wenn der Regen an Intensität zunimmt und die Scheibenwischer nicht mehr gegen die enormen Wassermassen ankommen, sollten Autofahrer das Tempo verringern aber keinesfalls abrupt abbremsen. Nachfolgende Fahrzeuge könnten nicht mehr rechtzeitig halten und es könnte zu einem mitunter folgenschweren Unfall kommen. Außerdem sollte bei Regenwetter mit Sichtbehinderung grundsätzlich das Licht eingeschaltet werden.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann bei eingeschränkter Sicht und Starkregen eine Pause einlegen. Raststätten auf der Autobahn, Parkbuchten in der Stadt oder der Straßenrand bieten in solchen Fällen genug Möglichkeiten für einen kurzen Stopp.

Rechtliche Konsequenzen bei bewiesener Absicht

Unter Berufung auf einige Urteile berichtet der Express weiter, wer Fußgänger absichtlich mit dem Durchfahren einer Pfütze nass mache, müsse für die Reinigungskosten der Kleidung und etwaige andere Schäden, die dadurch entstehen, aufkommen.

Eine entsprechende Haftung bei entstandenen Wasserschäden greift allerdings nur, wenn die Absicht des Verursachers bewiesen werden kann. In den meisten Fällen stellt sich das als sehr schwierig dar.

Autofahrer sind grundsätzlich nicht verpflichtet Wasserlachen auf der Fahrbahn nur mit Schrittgeschwindigkeit zu durchfahren. Fußgänger müssen bei schlechtem Wetter mit Wasserspritzern rechnen und sich gegebenenfalls entsprechend kleiden.