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So erkennst Du Risiko-Produkte

Weihnachtsgeschenke für Kinder: Viele Spielsachen gesundheitsgefährdend

Die Weihnachtszeit hat begonnen und damit auch die Suche nach den passenden Geschenken für die Kinder. Viele Kinderprodukte, die sich auf dem Markt befinden, weisen Risiken auf. So erkennst Du, ob sie gesundheitsgefährdend sind.

Viele Spielsachen sind Risiko-Produkte

Vergangenes Jahr wurden 2044 Produkte von in der EU als gefährlich eingestuft und Warnungen ausgesprochen. Erschreckend: Bei jedem vierten Risiko-Produkt handelt es sich um Kinderspielzeug.

Prof. Dr. Stepken vom Verband für technische Sicherheit erklärt: "Es gibt immer wieder Befunde über auch krebserregende Stoffe in Babyspielzeug. Gerade Kleinkinder und Babys nehmen Spielzeug in den Mund und testen vieles aus, was nicht vorhersehbar ist, deshalb muss Spielzeug sicher sein. Ob teuer oder günstig, vom Spielzeug darf keine Gefahr für die verletzlichsten Verbraucher ausgehen!"

In Deutschland und in der gesamten EU werden Spielsachen bisher lediglich freiwillig auf Sicherheit unabhängig überprüft. Eine pflichtmäßige Prüfung durch unabhängige Stellen gibt es für Spielzeug nicht. "Es kann nicht sein, dass wir die Sicherheit von Produkten für Kinder weniger überprüfen als die für Erwachsene.“

So erkennst Du gefährliches Spielzeug

Solange es noch keine verpflichtende Spielsachenprüfung gibt, sollten Verbraucher beim Kauf von Kinderprodukten folgende Hinweise berücksichtigen:

Riechtest machen

Keine Artikel kaufen, die stark chemisch oder nach Duftstoffen riechen. Denn dies kann ein Hinweis auf Schadstoffe oder auf Weichmacher sein. Lackiertes Spielzeug, das mit der Haut oder dem Mund in Berührung kommen kann, sollte grundsätzlich speichel- und schweißfest sein.

Prüfzeichen geben Orientierung

Prüfzeichen wie das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit geben Verbrauchern Orientierung und Sicherheit. Es ist ein freiwilliges Abzeichen, das gesetzlich geschützt ist und von unabhängigen Prüfern, wie beispielsweise vom TÜV, vergeben wird.

Bei elektrischem Spielzeug Batteriefach und Verkabelung prüfen

Es ist darauf zu achten, dass sich das Batteriefach nur mit Werkzeug öffnen lässt. Es verhindert, dass Kinder nicht mit der Säure oder Schwermetallen in Berührung kommen oder die Kleinteile im schlimmsten Fall verschlucken. Aber auch Ladegeräte, Akkus, Fernbedienungen oder die Verkabelungen sollten überprüft sein.

Auf Ecken und Kanten achten

Bitte das Verkaufspersonal die Umverpackung zu öffnen, um das Produkt in die Hand nehmen zu können. Wenn Du das Spielzeug nicht anfassen oder daran riechen darfst, kaufe es im Zweifel nicht. Achte besonders auf Produkte, die auch für Kinder bis zu drei Jahren vorgesehen und entsprechend gekennzeichnet sind.

Kuscheltiere zuerst waschen

Wer wirklich sicher gehen möchte, sollte Plüschtiere aus Gründen der Hygiene vor dem ersten Gebrauch einmal nach den Herstellerangaben waschen. Insbesondere, wenn dies in der Bedienungsanleitung empfohlen wird. Stoffpuppen oder Plüschtiere aber gut trocknen lassen, damit sich keine Schimmelpilze bilden.

Hörtest: nicht zu laut

Spielzeuge, die Geräusche und Töne erzeugen, sind bei Kindern beliebt. Doch sie dürfen nicht zu laut sein, um das Gehör der Kinder nicht zu schädigen. Teste die Lautstärke, indem Du Dir das Produkt selbst ein paar Sekunden ans Ohr hältst. Ist es Dir selbst zu laut, kaufe es nicht.

Bedien-, Warn- und Produkthinweise müssen sichtbar sein

Das Produkt muss im Reklamationsfall über Angaben zum Importeur und Hersteller verfügen. Auch Bedienungs- und Warnhinweise müssen in deutscher Sprache dem Produkt beigefügt sein und die CE-Kennzeichnung muss erkennbar sein. Wenn diese Aufschriften fehlen, solltest Du das Produkt liegen lassen.

Nur bei sicheren Online-Plattformen bestellen

Weihnachtsgeschenke solltest Du online nur bei sicheren Quellen beziehen. Wenn Angaben auf der Internetseite zu Ansprechpartnern, dem Sitz des Anbieters oder der Fertigungsstätte des Produktes fehlen, bestelle es nicht. Auch hier bieten Prüfzeichen für Verkaufsplattformen Verbrauchern eine Orientierung.

Quelle: Presseportal/Polizei