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Hundehalter aufgepasst!

Gassi gehen bei häuslicher Quarantäne?!

Viele Hundebesitzer stellen sich derzeit die Frage, wie es um das Wohl des eigenen Vierbeiners steht, wenn eine Ausgangssperre oder eine häusliche Quarantäne verhängt wird. Darf man ohne Weiteres Gassi gehen?

Es betrifft uns alle!

Die Corona-Pandemie ist in aller Munde. „Social Distancing“ ist angesagt. Der Kontakt zu seinen Mitmenschen sollte, so gut es geht, eingeschränkt werden, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Das soziale Leben findet derzeit nicht mehr wie gewohnt statt. Der Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität.

Wird bei einem selbst eine häusliche Quarantäne angeordnet (weil man z.B. mit dem Virus infiziert ist und nur leichte Symptome zeigt, oder weil mit einer infizierten Person Kontakt hatte), darf man seine eigenen vier Wände nicht verlassen. Ausnahmen sind nur mit „ausdrücklicher Zustimmung des Gesundheitsamtes“ möglich. Doch was tun, wenn man einen Hund hat? Kann man mit seinem Vierbeiner Gassi gehen, wenn man eigentlich unter Quarantäne steht?

Die Antwort lautet: Nein!

Wer sich aufgrund eines Corona-Verdachts oder einer tatsächlichen Erkrankung durch das Virus in häuslicher Isolation befindet, darf seine Wohnung nicht verlassen. Auch nicht, um  seinem Hund Auslauf zu gewähren. Hundebesitzer sind dazu angehalten, sich um jemanden zu kümmern, der diese Aufgabe für die Zeit der Quarantäne übernimmt. Freunde, Nachbarn oder ein Familienmitglied könnten da im Notfall einspringen, rät der Deutsche Tierschutzbund

Außerdem gibt es auch in sozialen Netzwerken derzeit viele Gruppen oder Initiativen, in denen Menschen ihre Hilfe anbieten. So zum Beispiel auch im RPR HIlft Netzwerk auf Facebook.

Was tun, wenn bundesweit eine Ausgangssperre verhängt wird?

Sollte dieser Fall hierzulande eintreten (wie es seit Freitag schon in einigen Landkreisen der Fall ist), muss die gesamte Bevölkerung für einen festgelegten Zeitraum zuhause bleiben. Italien und Spanien sind von einem solchen Ausgangsverbot bereits betroffen. Dort dürfen die Menschen ihre Häuser nur verlassen, um beispielsweise einkaufen zu gehen, Medikamente zu besorgen oder einen Arztbesuch wahrzunehmen. Auch das Gassi gehen gehört dazu, allerdings ist dies nur in der Nähe des Wohnhauses gestattet.

Außerdem muss in jedem Fall schriftlich festgehalten werden, warum man sich draußen aufhält und wohin man möchte. Polizei und Ordnungsämter können die Einhaltung der Ausgangssperre in einem solchen Fall kontrollieren.

Quelle: Der Westem / Deutscher Tierschutzbund