Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
WM-Spiele während der Arbeitszeit

Die WM am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt und wann droht die Kündigung?

Einige Spiele der Fußball-WM werden während der Arbeitszeit angepfiffen - dennoch wollen viele Arbeitnehmer zugucken. In welchen Fällen ist es erlaubt und wann kann sogar die Kündigung drohen?

WM-Spiele während der Arbeitszeit

Die WM startet heute  - und Fußball wird in den kommenden Wochen bei vielen Menschen wieder den Alltag dominieren. Doch nicht alle Spiele beginnen erst während dem Feierabend. Einige sind sogar für 12 Uhr oder 15 Uhr angesetzt. Da kann sich die Arbeitszeit schnell mit dem beliebten Volkssport überschneiden.

Wir erklären, was am Arbeitsplatz erlaubt ist und was nicht. Eine gute Nachricht vorab: Laut der Deutschen Presse-Agentur sind viele Unternehmen im Laufe der Jahre durchaus lockerer geworden und veranstalten zum Teil sogar Fanfeste.

Darf ich das Spiel im Fernseher verfolgen?

Dass Angestellte 90 Minuten gebannt vor dem Fernseher ausharren, muss sich kein Chef bieten lassen. Weder für die Fußball-WM noch für andere große Sportereignisse, erklärt Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott gegenüber dem Südkurier.

Falls der Arbeitgeber jedoch eine ausdrückliche Genehmigung erteilt, ist es in Ordnung, ansonsten droht eine Abmahnung.

Darf ich das Radio einschalten?

Auch das Einschalten eines Radios kann der Arbeitsgeber untersagen, obwohl die Mitarbeiter parallel zu dem sportlichen Großereignis weiter arbeiten würden. Hört man trotzdem der Berichterstattung zu, kann eine Abmahnung drohen.

Durch den Lärmpegel sollten weder Kollegen noch Kunden gestört werden. Sicherheitshalber sollte alles vorher mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.

Ergebnisse über das Internet

Falls der Arbeitgeber das für dienstlich bereitgestellte Internet für private Zwecke untersagt hat, kann ein Verstoß zur Kündigung führen. Auch wenn kein deutlich ausgesprochenes Verbot ausgesprochen wurde, ist Vorsicht geboten! Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes kommt dies einem Verbot aber gleich.

Als Alternative können die Spielstände über dem Liveticker auf dem Smartphone abgefragt werden – das wird meist wegen der „geringen“ Ablenkung geduldet.

Unpünktlichkeit oder Alkohol am Arbeitsplatz

Wer wiederholt zu spät kommt, kann grundsätzlich gekündigt werden. Gleiches gilt, wer während der WM „krank feiert“.

Wer nach einer durchzechten Nacht am nächsten Tag alkoholisiert auf der Arbeit erscheint, könnte mit einer Abmahnung bestraft werden - in schweren Fällen sogar mit einer Kündigung. Um das gute Betriebsklima beizubehalten, sollten die Arbeitgeber während der WM aber auch mal ein Auge zudrücken, empfiehlt Arbeitsrechtler Fuhlrott.

Quelle: dpa / Südkurier