Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Neue Pfand-Regelungen und mehr

Ab Januar muss für bestimmte Getränke mehr gezahlt werden

Schon seit einiger Zeit wird an einer Lösung für das unnötige Müllaufkommen in Europa gefeilt. Nun tritt zum 1. Januar 2019 ein Gesetz in Kraft, das die Verwendung von Einweg-Plastik verbietet. Besonders aber wird sich einiges für die Handel- und Recyclingbranche ändern und damit auch für den normalen Supermarktkunden.

Der Verpackungsmüll soll dezimiert werden

Jeder Deutsche produziert durchschnittlich im Jahr 220 Kilo Verpackungsmüll und auch wenn rund 70 Prozent davon ins Recycling gehen, ist es dennoch zu viel Müll. Mit das größte Problem stellt dabei unser Lebensstil dar: Essen in Styroporboxen, Kaffee in Plastikbechern und vieles mehr ist für uns Alltag.

Daher tritt ab Januar 2019 ein neues Gesetz zum Verbot von Einwegplastik in Kraft, mit dem ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung gemacht werden soll. Ob die Änderungen den Bürgern aber tatsächlich auffallen und das Müllaufkommen reduziert wird, wird sich zeigen.

Folgendes ändert sich ab dem 1. Januar:

  • Mehr Getränke werden pfandpflichtig

Eine der wichtigsten Regelungen befasst sich mit der Pfandpflicht, denn diese soll ausgeweitet werden. Unter diese fallen Einweg-Verpackungen mit Gemüse- und Frucht-Nektaren mit Kohlensäure, wie zum Beispiel Apfelschorle. Aber auch Mischgetränke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent werden in Zukunft 25 Cent teurer.

  • Klare Beschilderung im Supermarkt

Eine weitere Änderung, die ab Januar gilt, ist eine neue Pflicht im Supermarkt. So müssen zukünftig an Getränkeregalen lesbare Schilder mit dem Hinweis auf „Einweg“,  was allerdings nur für pfandpflichtige Einweg-Getränke gilt,  oder „Mehrweg“ angebracht werden.

  • Online-Handel ebenfalls betroffen

Mit dem neuen Gesetz kommt auch die Regelung, Versandpackungen registrieren zu lassen. Das bedeutet, dass für die Verpackungen Lizenzgebühren vom Online-Händler gezahlt werden müssen. Dies gilt auch für bereits abgepackte Ware, die zusätzlich noch ein weiteres Mal eingepackt wird, sogenannte „Umverpackung“.

  • Recyclingquoten werden angehoben

Gute Nachricht für unsere Umwelt: Es soll mehr Recycling geben. 2019 und 2022 werden die Quoten für Altpapier, Eisenmetalle, Alu und Glas auf 90 Prozent angehoben, die für Getränkekartons auf 80 Prozent und die Kunststoffquote von 36 auf 63 Prozent.

  • Mehr Kontrolle

Natürlich muss es auch eine gewisse Kontrolle für das neue System geben, damit es auch funktioniert. So wurde eine Zentrale Stelle eingerichtet, bei der sich Hersteller registrieren und Menge und Art der angebotenen Verpackungen melden müssen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder bis zu 200.000 Euro und Betriebsverbote.

„Unnötige Verpackungen müssen vermieden werden“

„Aktuell verzeichnet das Register 70 000 Einträge. Bis Januar 2019 erwarten wir eine Verdopplung der Zahlen“, sagt Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle. Es gäbe auch schon erste positive Entwicklungen, denn durch die Registrierungen wurde entdeckt, dass eine hohe Anzahl an Herstellern bislang keine Gebühren bezahlen würde. Das sei ein erster Erfolg, noch bevor das Gesetz überhaupt in Kraft trete.

Auch Maria Krautzberger, die Chefin des Umweltbundes, äußert sich zu dem Thema: „Unnötige Verpackungen müssen vermieden werden, wo es geht oder durch wiederverwendbare Mehrwegverpackungen ersetzt werden“, sagt sie. So sollte, wenn Einwegverpackungen verwendet werden, darauf geachtet werden, dass diese möglichst gut recyclingfähig sind.

Des Weiteren sollten Verbraucher dringend die Mülltrennung einhalten. So gehöre Restmüll nicht in den gelben Sack oder die gelbe Tonne, denn er erschwere Sortierung und Recycling der Verpackungsmaterialien.

Quelle: Express