- Mehr Getränke werden pfandpflichtig
Eine der wichtigsten Regelungen befasst sich mit der Pfandpflicht, denn diese soll ausgeweitet werden. Unter diese fallen Einweg-Verpackungen mit Gemüse- und Frucht-Nektaren mit Kohlensäure, wie zum Beispiel Apfelschorle. Aber auch Mischgetränke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent werden in Zukunft 25 Cent teurer.
- Klare Beschilderung im Supermarkt
Eine weitere Änderung, die ab Januar gilt, ist eine neue Pflicht im Supermarkt. So müssen zukünftig an Getränkeregalen lesbare Schilder mit dem Hinweis auf „Einweg“, was allerdings nur für pfandpflichtige Einweg-Getränke gilt, oder „Mehrweg“ angebracht werden.
- Online-Handel ebenfalls betroffen
Mit dem neuen Gesetz kommt auch die Regelung, Versandpackungen registrieren zu lassen. Das bedeutet, dass für die Verpackungen Lizenzgebühren vom Online-Händler gezahlt werden müssen. Dies gilt auch für bereits abgepackte Ware, die zusätzlich noch ein weiteres Mal eingepackt wird, sogenannte „Umverpackung“.
- Recyclingquoten werden angehoben
Gute Nachricht für unsere Umwelt: Es soll mehr Recycling geben. 2019 und 2022 werden die Quoten für Altpapier, Eisenmetalle, Alu und Glas auf 90 Prozent angehoben, die für Getränkekartons auf 80 Prozent und die Kunststoffquote von 36 auf 63 Prozent.
Natürlich muss es auch eine gewisse Kontrolle für das neue System geben, damit es auch funktioniert. So wurde eine Zentrale Stelle eingerichtet, bei der sich Hersteller registrieren und Menge und Art der angebotenen Verpackungen melden müssen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder bis zu 200.000 Euro und Betriebsverbote.