2013 wurde eingeführt, dass die Fahrerlaubnis nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt.
Für ältere Generationen gibt es andere Vorschriften.
Hier sind alle Bestimmungen zusammengestellt - abgestuft nach Geburtsjahrgängen der Fahrer und Ausstellungsdatum der Führerscheine:
Bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine:
- Vor 1953 geboren: Ein Umtausch ist bis 19.01.2033 möglich.
- Geburtsjahre 1953 bis 1958: Der Behördengang muss bis 19.01.2022 erledigt werden.
- Geburtsjahre 1959 bis 1964: Der Führerschein verfällt am 19.01.2023.
- Geburtsjahre 1965 bis 1970: Der Umtausch muss bis spätestens 09.01.2024 erfolgen.
- Nach 1971 geboren: Fahrer haben bis zum 19.01.2025 Zeit für die Führerschein-Beantragung.
Ab dem 1. Januar 1999 ausgestellte Führerscheine:
- Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001: Der Umtausch muss bis spätestens zum 19.01.2026 erfolgen.
- Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004: Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 19.01.2027.
- Ausstellungsdatum zwischen 2005 und 2007: Der Behördengang muss bis 19.01.2028 erledigt werden.
- Ausstellungsdatum 2008: Alle Führerscheine verfallen zum 19.01.2029.
- Ausstellungsdatum 2009: Der Fahrer hat bis 19.01.2030 Zeit für den Tausch.
- Ausstellungsdatum 2010: Der Lappen muss bis zum 19.01.2031 umgetauscht werden.
- Ausstellungsdatum 2011: Für den Behördengang bleibt bis zum 19.01.2032 Zeit.
- Ausstellungsdatum 2012 – 18.01.2013: Der Umtausch muss bis spätestens zum 19.01.2033 erfolgen.