Auf das Video, das von ihr im Internet kursierte, wurde die Frau erst 3 Jahre später von einer anonymen Person aufmerksam gemacht, die sich selbst als „Perverser“ bezeichnete. „Das bist du, richtig?“ habe er ihr geschrieben und den Link zu der entsprechenden Pornoseite geschickt.
Dort fand sich die Klägerin selbst beim Duschen und ihren vollständigen Namen vor. Aber damit endete der Psychoterror nicht, denn sie erhielt weitere Nachrichten des Unbekannten, der sie erpresste und das Video an ihre Familie und Freunde von einem gefälschten Konto aus weiterleitete.
Nachdem die Aufnahmen auch auf weiteren Seiten veröffentlicht wurden und der Erpresser Tausende von Dollar von der Frau verlangte, reichte sie Klage gegen die Hotelkette ein. Laut der Klageschrift sei sie mit ihrem Anliegen jedoch nicht alleine, denn angeblich wurden noch weitere Gästezimmer des „Hampton Inn“ illegaler Weise gefilmt.