Genervte Anwohner packen Falschparker-Autos in Folie
Sie stehen auf Gehwegen, in Einfahrten oder versperren Fußgängern den Weg auf die Straße: falsch geparkte Autos. Die Anwohner in Stuttgart straften sie nun selbst ab - mit einer kuriosen Aktion.
Sie stehen auf Gehwegen, in Einfahrten oder versperren Fußgängern den Weg auf die Straße: falsch geparkte Autos. Die Anwohner in Stuttgart straften sie nun selbst ab - mit einer kuriosen Aktion.
Die Botschaft ist eindeutig. „Kannste so parken, ist dann halt scheiße“ steht in Großbuchstaben auf dem Zettel an der Windschutzscheibe. Das Auto selbst ist in Folie verpackt - und mit einer Schleife aus Flatterband versehen. Genervte Anwohner haben Falschparkern in Stuttgart kurz vor Weihnachten auf diese Weise ein zweifelhaftes Geschenk gemacht, um sie auf deren Fehlverhalten hinzuweisen.
„Kinder können auf dem Gehweg nicht mit dem Kinderrad zur Kita oder in die Grundschule radeln, weil sie an den Ecken nicht durchkommen», kritisiert die grüne Stadträtin Christine Lehmann, die über die Aktion in ihrem Internetblog geschrieben hat.
Das Problem aus Stuttgart mit rund 345.000 gemeldeten Pkw kennen auch andere Großstädte. Die Stadt Heidelberg verpasste Falschparkern im vergangenen Jahr buchstäblich einen Denkzettel, indem sie ein falsch geparktes Auto mit Tausenden Post-it-Zetteln beklebte. Einen Internethit landete in diesem Sommer ein Twitter-Nutzer aus Köln, der den Spieß umdrehte: Er postete ein Foto von einem verwaisten Rad, das mitten auf einer Straße steht. Auf einem Zettel ist für herannahende Autofahrer als Begründung zu lesen: „Nur kurz zum Bäcker.“
Sind private Aktionen wie die mit der Folie überhaupt legal? „Es wurde kein Auto beklebt, noch irgendwie sonst beschädigt“, erklären etwa die Stuttgarter Aktivisten von «Zweitrat» bei Twitter.
Bei der örtlichen Polizei sieht man das ähnlich. «Es kommt darauf an, was es für ein Aufwand ist, die Folie zu entfernen», sagt ein Sprecher. In dem Fall halte sich der aber in Grenzen. Anzeigen von Betroffenen gebe es keine – vielleicht auch aus Angst, sich als Falschparker zu outen.
Wird das „Auspacken“ hingegen schwieriger, greift Paragraf 303, Absatz 2 des Strafgesetzbuchs. Demnach wird auch derjenige bestraft, der „unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“
Quelle: dpa