Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Wichtige Hinweise für Verbraucher*innen in der kalten Jahreszeit

Das ändert sich im Dezember

Auch der Dezember hat wieder einige Neuerungen und Gesetzesänderungen im Gepäck, die für uns alle interessant sein können! Allerdings stehen nicht nur positive Änderungen vor der Tür.

Winter bei der Deutschen Bahn

Jedes Jahr im rotiert die Deutsche Bahn zur kalten Jahreszeit zu einem Winterfahrplan. Ab dem 12. Dezember sollten also alle Personen, die mit dem Zug zur Arbeit, Ausbildung oder in die Schule wollen, die Abfahrten noch einmal überprüfen. Außerdem hat der Winterplan einige neue Verbindungen in Petto: Neben neuen ICE-Verbindungen sollen Verbindungen ins Ausland schneller werden. Die Tickets für die angepassten Zeiten gibt es bereits seit Oktober zu kaufen.

Gesetzesänderungen bei Handy- und Internetverträgen

Wer bisher seinen Tarif wechseln oder kündigen wollte, hat sich besser schon eine Erinnerung eingerichtet: Wenn man die Frist verpasst hatte, haben sich die Verträge meist um ein ganzes Jahr verlängert. Damit ist jetzt Schluss. Nach Ablauf der zweijährigen Laufzeit sind Internet- und Handyverträge ab dem 01. Dezember für Verbraucher*innen monatlich kündbar.

Arzneimittel werden teurer

Ab dem 15. Dezember werden rezeptpflichtige Arzneimittel teurer. Für solche Medikamente werden Kund*innen nun um 20 Cent teurer zur Kasse gebeten. Laut Focus sollen die Mehrkosten in den Nacht- und Notdienstfond des Deutschen Apothekerverbands fließen.

Schärfere Regeln bei Tierversuchen

Bisher mussten Tierversuche lediglich gemeldet werden. Durch die Änderungen an der Tierschutz-Versuchstierverordnung müssen sie künftig zuvor behördlich genehmigt werden. Dies gilt für die Arzneimittelzulassung und Zierversuche zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung. Grund dafür sind Änderungen an den EU-Richtlinien.

Höhere Hartz IV Auszahlung

Ab Januar 2022 wird der Harzt IV Satz erhöht. Alle Personen, die die Gelder beziehen, haben also Ende Dezember erstmals mehr auf dem Konto. Große Sprünge gibt es dabei allerdings nicht. Die künftige Auszahlung für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt 449 Euro – das sind drei Euro mehr als zuvor. Der Regelsatz für Jugendliche ab 14 Jahren steigt ebenfalls um drei Euro auf 376 Euro. Bei Kindern steigert sich der Satz lediglich um zwei Euro.