Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Im Schrank vor Polizei versteckt

Einbrecher steigt in Wohnung ein und bemerkt toten Bewohner nicht

Über ein Fenster stieg ein Einbrecher in eine Wohnung in Köln-Kalk ein und bemerkte dabei aber nicht, dass der Bewohner nicht nur regungslos auf der Couch lag, sondern tot war. Als die Polizei vor der Tür stand, versteckte sich der Mann im Schrank.

Leiche auf der Couch nicht bemerkt

Wie konnte der 38-jährige Einbrecher den toten Bewohner der Wohnung, in die er im Mai dieses Jahres eingebrochen war, nicht bemerken? Mit dem kuriosen Einbruch beschäftigte sich am Montag das Amtsgericht Köln. Angeklagt war ein Gerüstbauer, der bereits wegen Diebstählen, fahrlässiger Körperverletzung und Drogendelikten vielfach vorbestraft ist, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Im Prozess ging es nicht um Mord oder Diebstahl, sondern um Unterschlagung.

Der 38 Jahre alte Mann stieg im Mai auf das Vordach eines Mehrfamilienhauses und verschaffte sich mit einem Schraubendreher Zutritt durch ein Fenster. In der Wohnung habe der Angeklagte einen Mann unter einer Decke liegend auf dem Sofa gesehen, ihn aber nicht weiter beachtet. Wie der 38-Jährige während des Prozesses laut dem „Kölner Stadtanzeiger“ aussagte, kümmerte er sich nicht weiter um den Bewohner. Er habe daher auch nicht überprüft, ob der Senior noch gelebt habe. Stattdessen nahm er einen Schlüsselbund an sich, an dem ein Autoschlüssel hing.

Einbrecher versteckt sich im Schrank

Ein Nachbar alarmierte inzwischen die Polizei, der den Einbrecher zuvor auf dem Vordach gesehen hatte. Als die Polizei auftauchte, versteckte sich der 38-Jährige im Schrank. Die Beamten brachen die Tür auf und stellten den Tod des 83-jährigen Bewohners fest. Der Senior starb, wie Rechtsmediziner später bekannt gaben, eines natürlichen Todes.

Eine Polizistin öffnete den Schrank und fand den Einbrecher, der davon rannte. Dabei sprang er von einem Vordach und brach sich das Fußgelenk. Er wurde festgenommen.

Wegen Unterschlagung verurteilt

Am Montag musste sich der 38-Jährige, der noch immer an Krücken geht,  vor Gericht verantworten. Verurteilt wurde er zu neun Monaten Gefängnis wegen Unterschlagung. Er stahl zwar etwas, aber da der Bewohner tot war, konnte der Einbrecher nicht wegen Diebstahls verurteilt werden. Laut Gesetz, so heißt es beim „Express“, können nur Lebende bestohlen werden. „Gestohlene Gegenstände von Toten gelten den Erben gegenüber als unterschlagen.“