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Autofahrer aufgepasst

Darf man verschneite Verkehrsschilder ignorieren?

Schneematsch und rutschige Straßen sind nicht die einzigen Schwierigkeiten, mit denen Autofahrer im Winter zu kämpfen haben. Oftmals sind wichtige Verkehrsschilder eingeschneit und nicht erkennbar. Hier erfährst du, wie du dich in so einem Fall richtig verhältst.

Nicht einfach missachten

Auch wenn sie eingeschneit sind, dürfen Verkehrsschilder grundsätzlich nicht von Autofahrern ignoriert werden. Jedoch ist es von der Situation abhängig, ob ein Schild in seiner ursprünglichen Funktion gültig bleibt oder nicht. Charakteristische Verkehrszeichen wie das achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende Dreieck für „Vorfahrt gewähren“ sind auch dann, wenn sie von Schnee bedeckt sind, durch ihre Form eindeutig identifizierbar. Du musst dich also unbedingt daran halten – auch wenn du die Aufschrift nicht lesen kannst.

An das übliche Tempolimit halten

Bei runden Verbots- und Beschränkungsschildern oder dreieckigen Gefahrenschildern ist das anders. Hier kann nicht vorausgesetzt werden, dass der Autofahrer das Schild eindeutig erkennt. Es hilft aber, wenn du dich an das übliche Tempolimit hältst und innerorts auf Hauptstraßen höchstens mit 50 km/h, in Seitenstraßen maximal mit 30 km/h unterwegs bist. Auf Landstraßen gilt normalerweise Tempo 100.

Ortskundige Fahrer haben kaum Chancen

Wirst du nahe deines Wohnortes oder auf dem Weg in die Arbeit geblitzt, hast du trotz eingeschneiter Verkehrsschilder mit einem Einspruch eher schlechte Chancen. Für Ortskundige gelten nämlich strengere Regeln, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass du dich in deiner Gegend gut auskennst und dir die Verkehrszeichen auf der Strecke bekannt sind – ob erkennbar oder nicht.

So verhältst du dich richtig

Wenn du auf unbekannter Strecke verschneite Schilder siehst, musst du natürlich nicht anhalten, um diese freizuräumen. Hier gilt, dass du dich am besten am Tempo des fließenden Verkehrs orientierst oder an den üblichen Geschwindigkeitsbegrenzungen für innerorts und außerorts. Willst du dein Auto irgendwo parken, musst du dich jedoch unbedingt vergewissern, ob du im Parkverbot stehst oder nicht – selbst wenn du dafür das Schild freiräumen musst. Anders ist es bei einer ordnungsgemäß hinter der Frontscheibe platzierten Parkscheibe. Wenn sie aufgrund einer Schneeschicht auf dem Auto nicht mehr erkennbar ist, trifft dich keine Schuld, denn laut StVO muss sie nur unter Normalbedingungen von außen gut sichtbar sein.

Beweisführung im Ernstfall

Wirst du bei einer mobilen Tempomessung geblitzt und angehalten, solltest du die Polizei unbedingt auf die verschneiten Verkehrsschilder aufmerksam machen. Wenn du dann auch noch glaubhaft versichern kannst, dass du dich auf der Strecke nicht auskennst, kann ein Einspruch Wirkung zeigen und dich womöglich von der Strafe befreien. Komplizierter wird es, wenn du von einer stationären Radarfalle geblitzt wirst. Hier kannst du erst im Nachhinein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen und brauchst unter Umständen ein amtliches Gutachten von einem Sachverständigen des Deutschen Wetterdienstes zum entsprechenden Tag. Das kostet jedoch.

Quelle: Web.de