"Generell haben im öffentlichen Bereich alle Autofahrer das gleiche Anrecht auf einen Parkplatz," stellt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung, fest. "Verwehrt ein Fußgänger anderen Autofahrern den Zugang zu einem Parkplatz, kann das eine Nötigung bedeuten."
Nach Straßenverkehrsordnung ist es so geregelt: Wer zuerst kommt, parkt zuerst. Ein Fußgänger, der einen Parkplatz blockiert und damit eigenmächtig ein Parkverbot ausspricht, dem kann dieses Verhalten als Nötigung ausgelegt werden. Es ist ebenso untersagt, einen Parkplatz mit Gegenständen zu blockieren. Im Falle einer Anzeige und Verurteilung drohen hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Darüber hinaus kann aus dem Freihalten schnell eine gefährliche Situation entstehen. "Blockiert ein Fußgänger eine freie Parkfläche, bringt er auch sich selbst in Gefahr", so Anka Jost. "Insbesondere, wenn er stehen bleibt, wenn ein anderer Autofahrer in diese Parklücke fahren will."