Fehler bei Gartenarbeit kann ab sofort teuer werden
Hobbygärtner sollten zwischen dem 01. März und dem 30. September die Heckenschere besser liegenlassen, denn sonst kann es schnell ziemlich teuer werden.
Hobbygärtner sollten zwischen dem 01. März und dem 30. September die Heckenschere besser liegenlassen, denn sonst kann es schnell ziemlich teuer werden.
Das Frühjahr lockt viele Hobby-Gärtner wieder ins Grüne: Es wird wieder gedüngt, gepflanzt und umgegraben. Eine Gartenarbeit sollte dabei unbedingt vor dem 1. März abgeschlossen sein. Dem Tierschutz zuliebe, sieht das Bundesnaturschutzgesetz von März bis September vor, Rodungsarbeiten an Hecken, Gebüschen und Röhricht in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen zu untersagen. Hierdurch sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten von Tieren besser behütet werden.
Hält man sich nicht daran, begeht man offiziell eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Sogenannte „Form- und Pflegeschnitte“ sind aber auch weiterhin über die Sommermonate erlaubt. Das heißt, Pflanzen dürfen weiterhin in Form gebracht werden, solange dabei auf brütende Tiere Rücksicht genommen wird.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung