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Das müssen Verbraucher jetzt wissen

Wichtige Neuerungen und Änderungen ab 2019

Das kommende Jahr bringt einige angenehme Veränderungen mit sich. So wird es mehr Kindergeld geben und auch der Mindestlohn steigt an. Aber, es gibt auch schlechte Nachrichten - zum Beispiel für alle WhatsApp-Nutzer und Dieselfahrer...

Familien mit Kindern werden mehr unterstützt

Gute Nachricht für Familien, die Kindergeld beziehe, denn dieses wird erhöht. Im neuen Jahr gibt es pro Kopf zehn Euro mehr im Monat. Außerdem werden für das erste und zweite Kind jeweils 204 Euro statt 194 Euro gezahlt. Für das dritte gibt es ab Juli 210 Euro und für den weiteren Nachwuchs sogar 235 Euro.

Auch wird der Kinderfreibetrag zwischen 2019 und 2020 entsprechend angepasst. So wird dieser ab Januar von 7.428 Euro auf 7.620 Euro erhöht und ein Jahr später dann weiter auf 7.812 Euro, was ebenfalls für etwas Entlastung bei Familien sorgen kann.

Der Mindestlohnt steigt

Und noch eine gute Nachricht: Auch der Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2019  steigen und zwar um 42 Cent. Dann wird dieser 9,19 Euro betragen und ab 2020 wird er sogar noch einmal um 16 Cent erhöht. Positiv für viele Aushilfskräfte und Minijobber.

Werbung auf WhatsApp kommt

Doch das neue Jahr bringt nicht nur positive Veränderungen, denn WhatsApp führt nun doch Werbung ein.

2014 wurde der mobile Nachrichtendienst von Facebook aufgekauft und ist seitdem für alle Handynutzer gratis. Doch Anfang 2019, nach fünf Jahren kostenloser Nutzung, wird in der App jetzt Werbung geschaltet. Jedoch soll diese nur im Statusbereich erscheinen und nicht in den Chat-Verläufen.

Die Rente steigt

Eine gute Nachricht gibt es für alle Rentnerinnen und Rentner, denn zum  1. Juli 2019 wird der Rentensatz erhöht und das sogar um 3,18 Prozent im Westen und um 3,91 Prozent im Osten. Ein Grund dafür ist, dass die Rente in den verschiedenen Teilen Deutschlands langsam aber sicher angeglichen werden soll.

Darüber freuen können sich alle diejenigen, die Altersrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente, gesetzliche Unfallrente und für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse beziehen. Die endgültige Entscheidung muss aber noch getroffen werden. Diese ist für das Frühjahr 2019 angesetzt.

Die gesetzliche Krankenversicherung wird günstiger

Wie viel ein Geringverdiener im Monat für seine Krankenversicherung zu zahlen hat, wird durch ein fiktives monatliches Gehalt festgesetzt. Derzeit beträgt dieses 2284 Euro, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen, woraus sich ein monatlicher Krankenversicherungs-Beitrag von 340 Euro ergibt.

Doch im kommenden Jahr wird dieses fiktive Monatsgehalt auf 1038,33 Euro herabgesetzt, wodurch Geringverdiener deutlich weniger Krankenkassenkosten zu zahlen haben. Der Mindestbeitrag wird daher 2019 nur noch rund 171 Euro betragen.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Des Weiteren wird im neuen Jahr eine Gesetzesänderung zur dauerhaften Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung in Kraft treten. Durch diese wird der Beitrag von drei auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens verringert. Eine erneute Senkung soll außerdem bis Ende 2022 stattfinden.

Höhere Beitragssätze der Pflegeversicherung

Ab dem 1. Januar 2019 wird der soziale Pflegeversicherungsbeitrag auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens angehoben, was eine Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte darstellt. Grund dafür ist das sogenannte Pflegeversicherungs-Beitragssatzanpassungsgesetz.

Steuer-Einkommensgrenzen verändern sich

Da vermieden werden soll, dass Lohn- und Gehaltssteigerungen in Verbindung mit der Inflation zu einer höheren Steuerbelastung führen, wird die Inflationsrate aus diesem Jahr in den Steuertarif eingerechnet. Das führt dazu, dass die Einkommensgrenzen für sämtliche Steuersätze in 2019 um 1,84 Prozent steigen werden.

Ebenfalls erfreulich: Für das Steuerjahr 2018 gilt eine längere Frist für die Steuererklärung, denn zukünftig ist der Stichtag der 31. Juli und damit 2 Monate später als zuvor. Außerdem müssen für das Jahr 2018 keine Belege mehr für die Steuererklärung eingereicht werden, können aber nach wie vor angefordert werden. Aufbewahren solltest du diese also in jedem Fall!

Neue Geldscheine

Nachdem in den letzten Jahren nach und nach sämtliche Euro-Scheine ausgetaucht wurden, angefangen mit dem Fünf-Euro-Schein, werden im kommenden Jahr die beiden letzten ersetzt: Der 100- und 200-Euro-Schein.

Mit der Erneuerung dieser beiden ist die Einführung der zweiten Generation von Euro-Banknoten komplett. Grund dafür ist es, dass das Geldfälschen durch neue Sicherheitsmerkmale noch schwieriger gemacht werden soll.

TAN nicht mehr in Papierform

Auch gibt es Neuerungen für alle Nutzer von Online-Banking, denn die allseits bekannte Tan-Liste in Papierform wird im neuen Jahr abgeschafft. Grund dafür ist die Verminderung von Missbrauch beim Onlinebanking. In Zukunft wird dieses also nur noch mit TAN-Generatoren, Photo-TAN und mobile-TAN möglich sein.

Telefonieren in der EU wird günstiger

Dass die Roaminggebühren 2017 bereits abgeschafft wurden, sollte den meisten bekannt sein. Doch nun gibt es eine weitere, positive Neuigkeit, denn das Telefonieren aus dem Heimatnetz ins EU-Ausland soll ebenfalls verbessert werden. So wird es in Zukunft eine Preisobergrenze von 19 Cent pro Gesprächsminute geben, wodurch die Kosten einigermaßen gering gehalten werden können.

Arbeitslosengeld und Sozialhilfe steigen

Die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II werden in 2019 ansteigen, sodass beispielsweise Alleinstehende ab dem 1. Januar pro Monat 424 Euro anstelle von bislang 416 Euro bekommen. Aber auch Bedarfsgemeinschaften, Behinderte in stationären Einrichtungen und nicht erwerbstätige Erwachsene wird mehr Geld zukommen.

Neue Dieselfahrverbote

Fahrer eines Diesel-Autos werden ab dem kommenden Jahr nicht mehr viel zu lachen haben, denn es kommen zahlreiche Diesel-Fahrverbote auf uns zu. Anfangen wird es bereits im Januar mit Stuttgart. Jedoch gibt es für Anwohner und Handwerksbetriebe eine Übergangsfrist, die bis zum 1. April 2019 andauern wird. Passiert es, dass man mit dem falschen Auto in der Stadt erwischt wird, droht ein Bußgeld von 80 Euro.

Jedoch gelten Ausnahmen für Taxis, Reisebusse, Einsatzfahrzeuge und Oldtimer mit dem entsprechenden Kennzeichen.

Weitere betroffene Städte sind Frankfurt, Köln, Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Berlin. Personen die von dem Dieselfahrverbot betroffen sind, sollten sich in jedem Fall rechtzeitig informieren, da in jeder Stadt andere Regelungen gelten werden.