Das ändert sich für Verbraucher ab 2017
Das Jahr 2017 bringt Veränderungen in vielen Lebensbereichen der Verbraucher mit sich. Diese zehn solltest Du unbedingt kennen.
Das Jahr 2017 bringt Veränderungen in vielen Lebensbereichen der Verbraucher mit sich. Diese zehn solltest Du unbedingt kennen.
Ab dem 1. Januar 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohnt um 34 Cent auf 8,84 Euro/Stunde. Rund 1,7 Millionen Beschäftigte dürften von der Erhöhung profitieren.
Die Roaming-Gebühren fürs mobile Telefonieren und Surfen im EU-Ausland sind zwar in den letzten Jahren immer weiter gesunken, ab dem 15. Juni 2017 sind die Aufschläge aber endgültig Geschichte. Dann kostet telefonieren, SMS schreiben und surfen über EU-Grenzen hinweg nicht mehr als innerhalb Deutschlands.
Die Europäische Zentralbank führt nach dem Fünf-, Zehn- und 20-Euro-Schein nun auch den überarbeiteten 50-Euro-Schein ein. Ab dem 4. April 2017 soll der neue, fälschungssichere Fünfziger erstmals ausgegeben werden.
Die EEG-Umlage wird zum Jahreswechsel teurer: Sie steigt um 0,5 Cent auf rund 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Stromkunden müssen sich auf Preiserhöhungen einstellen.
Die Kriterien, wie pflegebedürftig jemand ist, werden ab 2017 anders eingestuft. Die bisherigen Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt, wobei geistige und psychische Probleme stärker berücksichtigt werden.
Der nagelneue ICE4 wird für Bahnkunden wesentlich mehr Komfort bieten: Mehr Beinfreiheit, eine bessere Klimaanlage, schnelles Wlan. Ab Dezember 2017 sollen die neuen Schnellzüge dann im Regelbetrieb eingesetzt werden.
Ab dem 20. Mai 2017 dürfen nur noch Liquideinheiten mit 10 Millilitern verkauft werden. Dabei sind nur noch maximal 20 Milligramm Nikotin erlaubt. Künftig verboten sind Zusatzstoffe wie Koffein, Taurin oder Vitamine, die einen Gesundheitsnutzen suggerieren sollen.
Krankenkassen können ab Frühjahr 2017 Schwerstkranken Arzneimittel auf Cannabisbasis bezahlen. Der private Anbau bleibt weiterhin verboten, eine staatliche Cannabisagentur soll für die legale Verbreitung sorgen.
Ab 1. Juli wird es möglich sein, den Arzt per Videotelefonie zu konsultieren (sofern dieser das anbietet). Die Videosprechstunde soll als Ergänzung zur Vor-Ort-Behandlung etabliert werden, beispielsweise bei Nachsorge- und Kontrollterminen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
Das neue Prostitutionsgesetz tritt ab dem 1. Juli 2017 in Kraft und verbietet jeglichen gewerblichen Geschlechtsverkehr ohne Kondom. Bei einem Verstoß sieht das Gesetz für Freier und Sexarbeiter Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.
Quelle: Stern