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Höherer Mindestlohn, Heizungscheck und Corona-Regeln

Diese Änderungen bringt der Oktober mit

Der Oktober hat nicht nur herbstliche Temperaturen und fallende Blätter, sondern auch jede Menge Gesetzesänderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Gepäck.

Corona-Regeln gegen die Herbstwelle

Als Schutz vor der befürchteten nächsten Welle im Herbst, hat die Bundesregierung ab dem 01. Oktober bundesweite Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus bestimmt: In der ganzen Bundesrepublik gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr und in Arztpraxen. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen kommt dazu noch eine Testnachweispflicht. Über alles Weitere, wie Maskenpflicht in Restaurants und Innenräumen, entscheiden die Bundesländer.

Außerdem reichen ab dem 01. Oktober zwei Impfungen nicht mehr aus, um als vollständig geimpft zu gelten. Wer zweifach geimpft und genesen ist, behält den Status dagegen.

Gasumlage gekippt

Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die damit ausbleibenden Gaslieferungen, war die Gasumlage eigentlich schon beschlossene Sache. Ab Oktober sollte sie für Entlastung sorgen. Stattdessen wird jetzt eine Senkung der Mehrwertsteuer beim Gas und der Fernwärme auf sieben Prozent angekündigt.

Heizungscheck notwendig

Ab dem 01. Oktober sind Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer dazu verpflichtet, ihre Heizungen innerhalb der nächsten zwei Jahre von Fachleuten überprüfen zu lassen.

Höherer Mindestlohn

Ab dem 01. Oktober dürfen sich viele Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer über mehr Geld freuen: Der Mindestlohn wird von 10,45 Euro auf 12 Euro die Stunde angehoben. Das ist bereits die zweite Erhöhung in diesem Jahr, die letzte gab es Anfang Juli. Im Zuge dessen wurde auch die Verdienstobergrenze für Mini- und Midijobs angepasst. Statt 450 Euro dürfen beim Minijob ab Oktober 520 Euro verdient werden. Bei Midi-Job steigt die Grenze von 1.300 auf 1.600 Euro.

Quelle: T-Online