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Deswegen solltest du das Fotografieren manchmal bleiben lassen

Bildrechte – Was muss ich eigentlich beachten?

Ein schöner Kinobesuch mit Freunden – wem gefällt das nicht? Doch aufgepasst: Möchtest du den Moment im Kinosaal auf einem Foto oder sogar Video festhalten, ist Vorsicht geboten – denn das kann wirklich kostspielig werden.

Kleines Foto kann große Schwierigkeiten bereiten

In Zeiten von Social Media ist es geradezu Normalität geworden, dass das ganze Leben mit der Community geteilt wird. Da kann es auch gerne mal vorkommen, dass man Bilder oder Videos veröffentlicht, an denen man eigentlich gar keine Rechte hat. So kann beispielsweise ein kleiner Schnappschuss im Kino zur echten Geldfalle werden. Denn was viele gar nicht wissen: Wer auch nur eine Momentaufnahme von der Leinwand, etwa im Hintergrund eines Selfies, knipst, macht sich damit strafbar.

Der Grund: Jegliches Filmen und Fotografieren ist verboten, ansonsten ist dies ein Verstoß gegen die Urheberrechte des Filmverleihes. Selbst wenn du die Bilder oder Videos nur auf deinen privaten Accounts teilst, handelst du gegen das Gesetz.

Urheberrechte sollten immer beachtet werden

Nicht nur im Kino können Urheberrechte zum Problem werden: „Allgemein ist nämlich zu beachten, dass man nur Fotos veröffentlichen darf, die man selber gemacht oder bei denen der Fotograf zugestimmt hat.“ Erklärt Thomas Lapp, Anwalt für IT-Recht aus Frankfurt. Zusätzlich kann es für heikel werden, wenn Menschen auf den Fotos oder Videos zu erkennen sind. "In einem solchen Fall darf das Bild in der Regel nur veröffentlicht werden, wenn die Personen dem zustimmen."

Laut Experten müsste außerdem für jedes entsprechende Motiv ein Vertrag geschlossen werden, in welchem die abgelichtete Person ihr Einverständnis gibt. "Auch das Foto der Nachbarn darf ich nicht online stellen, wenn der Nachbar das nicht will", erklärt Werner Lüttgens.

Schwierig wird es auch dann, wenn man etwas fotografiert, das selbst dem Urheberrecht unterliegt, wie zum Beispiel ein Kunstwerk. "Auch wenn ich in einem modernen Museum fotografieren darf, darf ich die Bilder nicht veröffentlichen und schon gar nicht Geld damit verdienen – sie unterliegen dem Urheberrecht des Künstlers", warnt deshalb der "Colorfoto"-Chefredakteur.

Nicht einfach drauf losknipsen

Sogar bei einigen bekannten Wahrzeichen ist Vorsicht geboten. Beispielsweise darf der Eiffelturm in Paris zwar fotografiert werden, nächtliche Aufnahmen des illuminierten Wahrzeichens dürfen jedoch nicht veröffentlicht werden: Das Urheberrecht darauf liegt nämlich beim Lichtkünstler Pierre Bideau.

"Wir haben beim Copyright-Inhaber bewirkt, dass der beleuchtete Eiffelturm in unserer Community gezeigt werden darf, allerdings mit Urheberrechtsvermerk", erklärt Gabriela Ürlings von fotocommunity.de. Unter jeder Nachtaufnahme des Turms steht nun: "Copyright Tour Eiffel – Illuminations Pierre Bideau".

Nicht mal Schnappschüsse von Tieren im Zoo dürfen gedankenlos veröffentlicht werden – denn auch hier gilt einiges zu beachten: Die Tierparks haben das Hausrecht und dürfen daher entscheiden, ob im Zoo aufgenommene Bilder veröffentlicht werden dürfen", berichtet Ürlings. Einige Parks sähen das recht eng, andere wiederum wirklich entspannt. Es ist empfehlenswert, im Zweifel immer einfach nachzufragen.

Über Rechte erkundigen

Wenn du das nächste Mal einen Schnappschuss gemacht hast und diesen mit der Social Media-Community teilen möchtest, solltest du dich in Zukunft über die Persönlichkeits- und Urheberrechte erkundigen. Und immer daran denken: Das Internet vergisst nichts. Man sollte sich also immer genau überlegen, ob man mit den Fotos, die man heute ins Netz stellt, auch noch in zehn Jahren in Verbindung gebracht werden möchte.

Quellen: Welt / Focus