Nicht nur im Kino können Urheberrechte zum Problem werden: „Allgemein ist nämlich zu beachten, dass man nur Fotos veröffentlichen darf, die man selber gemacht oder bei denen der Fotograf zugestimmt hat.“ Erklärt Thomas Lapp, Anwalt für IT-Recht aus Frankfurt. Zusätzlich kann es für heikel werden, wenn Menschen auf den Fotos oder Videos zu erkennen sind. "In einem solchen Fall darf das Bild in der Regel nur veröffentlicht werden, wenn die Personen dem zustimmen."
Laut Experten müsste außerdem für jedes entsprechende Motiv ein Vertrag geschlossen werden, in welchem die abgelichtete Person ihr Einverständnis gibt. "Auch das Foto der Nachbarn darf ich nicht online stellen, wenn der Nachbar das nicht will", erklärt Werner Lüttgens.
Schwierig wird es auch dann, wenn man etwas fotografiert, das selbst dem Urheberrecht unterliegt, wie zum Beispiel ein Kunstwerk. "Auch wenn ich in einem modernen Museum fotografieren darf, darf ich die Bilder nicht veröffentlichen und schon gar nicht Geld damit verdienen – sie unterliegen dem Urheberrecht des Künstlers", warnt deshalb der "Colorfoto"-Chefredakteur.