Neben dem Aus für bestimmte Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät) sowie für lineare Halogenlampen mit Sockel R7s > 2.700 lm (entspricht etwa 140 Watt) und Niedervolt- Halogenlampen, wird es auch eine neue Kennzeichnung zum Verbrauch von Leuchtmittel geben.
Eine EU-Verordnung sieht vor, dass bestimmte Leuchtmittel mit hohem Verbrauch ab September nicht mehr verkauft werden dürfen, d.h. was noch im Lager ist, darf noch abverkauft werden. Verbraucher*innen können diese Leuchtmittel aber auch weiterhin verwenden. Zudem gelten ab dem 1. September neue Energielabel für Leuchtmittel. Angaben wie "A++" fallen weg und es gelten wieder die alten Einstufungsklassen A bis G, ohne Plus. Dies soll den Kund*innen ermöglichen, auf den ersten Blick zu erkennen, ob sie einen Energiefresser oder -sparer kaufen. Ein QR-Code soll künftig weitere Zusatzinformationen liefern. Das alte sowie neue Energielabel werden ab 1. September im Handel sichtbar sein. Das alte soll mit dem 1. März 2023 verschwunden sein.
Quelle: Spiegel, Express, Deutsche Handwerkszeitung