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Elterngeld, Personalausweis, Paypal & Co.

Neuerungen ab 01. September: Das ändert sich alles - ein Überblick!

Neuer Monat, neue Regeln: Im September 2021 stehen viele Änderungen, Gesetze und Termine an. Neben der Bundestagswahl gibt es auch Neuerungen im Bereich Elterngeld, Börse und Paypal. Ein Überblick.

Bundestagswahl am 26. September

Einer der wichtigsten Termine im September ist die Wahl des neuen Bundestages. Wer wird die neue Bundeskanzlerin oder der neue Bundeskanzler? Annalena Baerbock (Grüne), Armin Laschet (CDU) oder Olaf Scholz (SPD)? Der Wahlkampf ist in vollem Gange. Für alle, die sich noch nicht sicher sind, welche Partei sie wählen sollen, bietet der Wahl-O-Mat der Bundes­zentrale für politische Bildung (BPB) eine gute Entscheidungs- oder Orientierungshilfe. Ab dem 02. September steht das Tool zur Verfügung. >> Hier geht es zum Wahl-O-Mat.

Elterngeld wird reformiert

Gute Nachrichten für Eltern: Ab 1. September tritt die Reform des Elterngeldes in Kraft. Junge Eltern haben dann mehr Möglichkeiten für Teilzeitarbeit. Sie dürfen dann statt wie bisher 30 Wochenstunden, 32 Stunden in der Woche arbeiten, während sie Elterngeld bekommen. Auch der Partnerschaftsbonus, der bisher nur mit 25 bis 30 Wochenstunden bezogen werden konnte, wird mit einer Arbeitszeit von 24 bis 32 Stunden künftig flexibler gestaltet. Auf das Elterngeld werden dann künftig auch keine weiteren Leistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld angerechnet.

Zudem sieht das Gesetz vor, dass Eltern von Frühgeborenen ab September mehr Unterstützung bekommen. Bis zu vier Elterngeldmonate mehr, abhängig davon, wie früh das Kind zur Welt gekommen ist, sollen Eltern dann beziehen können. Wie "Spiegel Online" berichtet erhalten Eltern ab einer um sechs Wochen verfrühten Geburt einen Monat Basiselterngeld zusätzlich, ab acht Wochen sind es zwei Monate. Handelt es sich um eine Frühgeburt von zwölf bis 16 Wochen, erhalten die Eltern entsprechend drei oder vier Monate zusätzliches Elterngeld. 

Erweiterung des Dax

An der Deutschen Börse steht eine wichtige Änderung an. Zum September soll die Zahl der Deutschen Standartwerte von 30 auf 40 angehoben werden. Mögliche Kandidaten könnten dabei der Flugzeugbauer Airbus, der Online-Versandhändler Zalando oder Duftspezialist Symrise werden. Am 3. September will die Deutsche Börse bekanntgeben, wer die neuen Mitglieder sein werden. Grund für die Veränderung sei laut Spiegel offenbar der Wunsch von vielen großen Investoren nach mehr Breite und Qualität im DAX. 

PayPal stellt "Moneypools" ein

Da sich Paypal künftig mehr "auf stärker spezialisierte Services zum Sammeln von Geld" konzentrieren will, stellt der Bezahldienstleister die sogenannten "Moneypools" ein. Ab 30. September ist es dann nicht mehr möglich neue Pools zum Beispiel zum Sammeln von Geld für eine Party oder eines Abschiedsgeschenkes zu erstellen. 

Wer bis Ende des Monats noch einen "Moneypool" erstellt, kann diesen für maximal 30 Tage nutzen. Wie das Unternehmen erklärte ist das letzte mögliche Ablaufdatum für einen MoneyPool der 30. Oktober 2021. Am 8. November 2021 soll das Angebot aus dem Angebot von App und Website entfernt werden. Doch ausstehende Beträge sind dann nicht verloren, sie werden auf das Kunden- Guthaben bei PayPal überwiesen.

Elektronischer Personalausweis fürs Smartphone

Wer künftig staatliche Leistungen beantragen möchte, kann dies ab September auch per Smart-eID. Bürger*innen können sich dann ihren digitalen Personalausweis auf dem Smartphone speichern und sich damit gegenüber dem Staat sowie im privaten Bereich digital ausweisen. Um zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis oder Bafög zu beantragen, reicht dann das Smartphone und die persönliche PIN. Mit dieser Funktion kann auch der Punktestand in Flensburg oder das eigene Konto bei der Rentenversicherung eingesehen werden. Dabei zu beachten ist: Die Smart-eID ersetzt den klassischen Personalausweis nicht bei einer Personenkontrolle der Polizei – hier wird weiterhin das klassische Plastikkärtchen benötigt.

Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Am 10. September läuft die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung aus. Beim Bund-Länder-Treffen am 10. August hatten Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsident*innen beschlossen, die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anzupassen und zu verlängern. Aufgrund steigender Infektionen gelten in einigen Bereich bereits seit dem 23. August neue Regeln. Für einen Besuch im Restaurant oder Friseur gilt die 3G-Regel.

Änderung des Energielabels für Leuchtmittel

Neben dem Aus für bestimmte Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät) sowie für lineare Halogenlampen mit Sockel R7s > 2.700 lm (entspricht etwa 140 Watt) und Niedervolt- Halogenlampen, wird es auch eine neue Kennzeichnung zum Verbrauch von Leuchtmittel geben. 

Eine EU-Verordnung sieht vor, dass bestimmte Leuchtmittel mit hohem Verbrauch ab September nicht mehr verkauft werden dürfen, d.h. was noch im Lager ist, darf noch abverkauft werden. Verbraucher*innen können diese Leuchtmittel aber auch weiterhin verwenden. Zudem gelten ab dem 1. September neue Energielabel für Leuchtmittel. Angaben wie "A++" fallen weg und es gelten wieder die alten Einstufungsklassen A bis G, ohne Plus. Dies soll den Kund*innen ermöglichen, auf den ersten Blick zu erkennen, ob sie einen Energiefresser oder -sparer kaufen. Ein QR-Code soll künftig weitere Zusatzinformationen liefern. Das alte sowie neue Energielabel werden ab 1. September im Handel sichtbar sein. Das alte soll mit dem 1. März 2023 verschwunden sein.  

Quelle: Spiegel, Express, Deutsche Handwerkszeitung