Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Glühbirnen, Bankkonten, Umtauschrecht & Co.

Das ändert sich ab dem 1. September

Ab heute müssen sich Verbraucher wieder auf zahlreiche Änderungen im Alltag einstellen.

Ab heute verabschieden sich sämtliche Glühlampen endgültig aus dem Geschäften und infolgedessen auch aus den Haushalten. Als Ersatz für die längst verbotenen Birnen konnten Verbraucher bisher noch auf sogenannte „stoßfeste Glühbirnen“ zurückgreifen. Doch auch deren Verkauf ist ab heute verboten.

Zudem greift ab heute das Verbot von 230-Volt-Halogen-Reflektorlampen.

Hilfe beim Kontenwechsel

Wer sein Geld künftig lieber bei einer anderen Bank als bisher anlegen möchte, kann dies ab dem 18.09. deutlich schneller und einfacher tun.  Das neue Kreditinstitut ist nämlich verpflichtet die Überweisungen und Abbuchungen des alten Kontos zu übernehmen. Hierfür muss die alte Bank dem neuen Institut eine Auflistung aller bestehenden Aufträge zur Verfügung stellen.

Bisher galt  beim schwedischen Möbelriesen Ikea ein unbegrenztes Umtauschrecht. Ab dem 01.09. ist nun allerdings Schluss damit. Der Kunde hat ab sofort „nur“ noch ein Jahr lang Zeit Artikel ohne Angaben von Gründen bei Ikea zurückzugeben.

Bei den obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen für Kinder (U1-U9) gelten ab sofort neue Regeln.  Das überarbeitete, neue „Gelbe Heft“  umfasst jetzt 72 Seiten – darunter auch ein Blatt, mit dem Eltern die Dokumentation bestimmter Untersuchungen beispielsweise gegenüber der Kita nachweisen können.

  • Jedes Baby kann auf Mukoviszidose untersucht werden.
  • Bei der U8 gilt die Screeningaudiometrie verbindlich als Hörtest.
  • Beim Sehtest wird künftig auch geprüft, ob ein Kind schielt.
  • Die ärztliche Beratung erweitert sich um Themen wie Unfallverhütung, UV-Schutz, Stillen und Sprachberatung.
  • Es werden Hinweise zur Einschätzung der Beziehung zwischen dem Kind dessen erster  Bezugsperson festgehalten.
  • Die Betreuungssituation des Kindes sowie besondere Belastungen im familiären Umfeld werden dokumentiert.

Buchpreisbindung für elektronische Bücher

Ab dem 01.09.2016 gilt auch für E-Books die gesetzliche Preisbindung. Einheitliche Verkaufspreise, auch für Internetbestellungen, sind damit verpflichtend.