Das ändert sich ab dem 1. September
Ab heute müssen sich Verbraucher wieder auf zahlreiche Änderungen im Alltag einstellen.
Ab heute müssen sich Verbraucher wieder auf zahlreiche Änderungen im Alltag einstellen.
Ab heute verabschieden sich sämtliche Glühlampen endgültig aus dem Geschäften und infolgedessen auch aus den Haushalten. Als Ersatz für die längst verbotenen Birnen konnten Verbraucher bisher noch auf sogenannte „stoßfeste Glühbirnen“ zurückgreifen. Doch auch deren Verkauf ist ab heute verboten.
Zudem greift ab heute das Verbot von 230-Volt-Halogen-Reflektorlampen.
Wer sein Geld künftig lieber bei einer anderen Bank als bisher anlegen möchte, kann dies ab dem 18.09. deutlich schneller und einfacher tun. Das neue Kreditinstitut ist nämlich verpflichtet die Überweisungen und Abbuchungen des alten Kontos zu übernehmen. Hierfür muss die alte Bank dem neuen Institut eine Auflistung aller bestehenden Aufträge zur Verfügung stellen.
Bisher galt beim schwedischen Möbelriesen Ikea ein unbegrenztes Umtauschrecht. Ab dem 01.09. ist nun allerdings Schluss damit. Der Kunde hat ab sofort „nur“ noch ein Jahr lang Zeit Artikel ohne Angaben von Gründen bei Ikea zurückzugeben.
Bei den obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen für Kinder (U1-U9) gelten ab sofort neue Regeln. Das überarbeitete, neue „Gelbe Heft“ umfasst jetzt 72 Seiten – darunter auch ein Blatt, mit dem Eltern die Dokumentation bestimmter Untersuchungen beispielsweise gegenüber der Kita nachweisen können.
Ab dem 01.09.2016 gilt auch für E-Books die gesetzliche Preisbindung. Einheitliche Verkaufspreise, auch für Internetbestellungen, sind damit verpflichtend.