Organspende, Steuerklasse, Miete & Co.
Schon vor der Sommerpause wurden vom Bundestag einige neue Regelungen beschlossen, die nun in Kraft treten. Das müssen Verbraucher jetzt beachten...
Schon vor der Sommerpause wurden vom Bundestag einige neue Regelungen beschlossen, die nun in Kraft treten. Das müssen Verbraucher jetzt beachten...
Vor genau einem Jahr trat ein neues Bundesmeldegesetz in Kraft. Laut diesem waren Vermieter dazu verpflichtet, Mietern sowohl beim Ein- als auch beim Auszug eine Bestätigung darüber auszustellen. Sinn und Zweck des Gesetzes sollte sein, das Anmieten oder Vermieten von Wohnräumen zum Schein zu unterbinden. Inzwischen zeigte sich jedoch, dass hierfür eine Einzugsbestätigung ausreicht. Wird ein Mietverhältnis also ab sofort gekündigt, gibt es für den Mieter keinen Nachweis mehr über den Auszug.
Ab dem 01.11.2016 gibt es in Deutschland ein zentrales Transplantationsregister, in dem alle Daten zur Organspende gebündelt und verknüpft werden. Durch das Anlegen eines solchen Registers, sollen längerfristig die Wartelistenkriterien und die Verteilung der Spenderorgane weiterentwickelt werden.
Schon im Sommer dieses Jahres wurde das Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus beschlossen. Polizei, Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden können sich dadurch besser vernetzen und Daten zur Abwehr terroristischer Gefahren leichter austauschen.
Ab dem 01. November dürfen die Behörden jetzt auch zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung strafbarer Terrorismusfinanzierung auf das Visa-Informationssystem der EU zugreifen.
Wer seine Steuerklasse wechseln möchte, muss dies beim zuständigen Finanzamt bis spätestens 30. November beantragen.
Ein Wechsel empfiehlt sich nicht nur nach Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft. Auch wenn absehbar ist, dass ein Partner im kommenden Jahr erheblich weniger verdienen wird, macht eine andere Steuerklasse oftmals mehr Sinn.
Quelle: n24