Wer sich trotz Krankschreibung wieder fit genug fühlt, wieder zur Arbeit zu gehen, darf das auch - ohne einen weiteren Arztbesuch. Eine "Gesundschreibung" gibt es nicht. Wer sich gut fühlt, darf arbeiten. Bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird lediglich eine Prognose über die Dauer der Erkrankung abgegeben.
Übrigens ist es ein verbreiteter Irrglaube, dass man nicht versichert sei, wenn man frühzeitig zur Arbeit zurückkehrt. Der Versicherungsschutz ist auch bei einer früheren Rückkehr gegeben.
Beachtet werden sollte auch, dass die Krankschreibung erlischt, sobald man während der Erkrankung bei der Arbeit erscheint. Ist man am nächsten Tag erneut arbeitsunfähig und kann nicht zur Arbeit gehen, muss ein neues ärztliches Attest vorgelegt werden.