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Nur Bettruhe halten?

Was man trotz Krankschreibung darf!

Hat es dich erst so richtig erwischt, führt kein Weg daran vorbei, sich krankschreiben zu lassen. Doch was darf man trotz Krankschreibung eigentlich machen? Einkaufen, Kino, Shopping? Und wann kann eine Kündigung drohen? Was mit dem gelben Zettel erlaubt ist und was nicht, haben wir hier für euch aufgelistet.

Was erlaubt ist und was nicht

Wenn der Kopf und die Glieder schmerzen, die Nase läuft und der Husten einem den Schlaf raubt, ist es manchmal schlichtweg nicht möglich zur Arbeit zu gehen. Höchste Zeit für ein Attest vom Arzt oder der Ärztin und danach ab ins Bett. Wer krank ist, gehört nämlich ins Bett und sollte sich nicht in der Öffentlichkeit rumtreiben. Wird man von Kollegen und Kolleginnen draußen gesehen, kann das einen den Job kosten - so zumindest die Meinung vieler. Das stimmt aber nicht so ganz. Mit schlechtem Gewissen aus dem Haus schleichen, weil man ein bisschen frische Luft schnappen oder im Supermarkt ein paar Dinge besorgen möchte, muss man nun nicht mehr haben. Was man trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf, kannst du hier nachlesen.

Arbeitsvertrag regelt Abgabe von AU

Grundsätzlich gilt, dass man sich immer telefonisch oder zumindest per E-Mail beim Arbeitgeber und der Arbeitgeberin melden muss, wenn man aus Krankheitsgründen nicht arbeiten gehen kann. Das sollte man auch immer gleich zu Arbeitsbeginn tun, damit der Chef / die Chefin sich um Ersatz kümmern kann. Dauert eine Erkrankung mehr als drei Kalendertage, braucht es eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt oder der Ärztin. Bei manch einem Arbeitgeber/Arbeitgeberin gibt es jedoch Sonderregelungen. Dann wird die AU unter Umständen schon am 1. oder 2. Tag fällig. Entsprechende Infos findest du in der Regel in deinem Arbeitsvertrag.

Die wichtigste Regel: Nichts tun, was der Genesung schadet

„Zunächst einmal gilt: Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen nichts tun, was verhindert, dass sie genesen und schnell wieder gesund werden“, erklärt Rechtsanwalt Johannes Schipp, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Somit ist während einer Krankschreibung alles erlaubt, was die Genesung nicht beeinträchtigt. Krankgeschriebene müssen sich also so verhalten, dass sie möglichst schnell wieder einsatzfähig sein. 

Krank heißt nicht gleich Hausarrest

Wer krank ist, muss nicht automatisch den ganzen Tag in der Wohnung hocken und das Bett hüten - außer der Arzt oder die Ärztin hat ganz klar Bettruhe verordnet. Man darf im Grunde alles tun, was der Genesung beiträgt. Natürlich ist dies von Erkältung zu Erkältung unterschiedlich. Wer an einer Grippe erkrankt ist, sollte doch besser im Bett bleiben.

Lässt es aber der Gesundheitszustand zu und es hilft gesund zu werden, können auch Besorgungen gemacht oder ein Spaziergang an der frischen Luft unternommen werden. Spaziergänge können durchaus gesundheitsfördernd sein. Natürlich ist der Gang zur Apotheke auch erlaubt. 

So oder so kommt es jedoch nicht gut an, wenn man krankgeschrieben in einer Bar oder in einer Disco abhängt. Das kann einen vor Kollegen/Kolleginnen oder Chefs dann schon mal in Erklärungsnot bringen.

Trotz Krankmeldung zum Sport?

Beim Thema Sport ist das schon schwieriger. Vor allem Sportarten mit einem hohen Energieaufwand können in vielen Fällen verhindern, dass die kranke Person schnell gesund wird. Es gibt aber auch Krankheiten, bei denen Sport zum Genesen beitragen kann, so Rechtsanwalt Johannes Schipp. Aber mal Hand aufs Herz, wer erkältet ist, hat vermutlich auch keine Lust auf Sport. 

Ins Kino, in die Kneipe, ins Restaurant trotz Krankschreibung?

Bei Freizeitaktivitäten, wie einem Konzertbesuch oder im Advent ein Besuch des Weihnachtsmarktes, gilt es schon eher abzuwägen. Grundsätzlich kommt es hier auf die Art der Erkrankung an. Ob ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt nun als genesungswidriges Verhalten angesehen werden kann, hängt somit auch von der Art der Erkrankung ab. Handelt es sich um einen gebrochenen Arm, könnte man dies verneinen. Bei einer schweren Erkältung sieht das schon anders aus. Generell gilt: Die Freizeitaktivitäten dürfen dem Gesundheitszustand nicht weiter schaden. So ist auch der Kinobesuch oder Restaurantbesuch nicht verboten - die Cocktail-Happy-Hour solltest du aber dieses Mal besser ausfallen lassen. 

Das Problem ist: Wer trotz Krankmeldung ins Restaurant geht und von Kollegen und Kolleginnen gesehen wird, setzt sich schnell dem Vorwurf aus, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Endeffekt muss immer im Einzelfall entschieden werden, was man machen kann, um schneller zu genesen. 

Party machen trotz Krankschreibung erlaubt? 

Morgens noch beim Arzt gewesen und eine AU bekommen und abends im Club abtanzen? Knifflig! Grundsätzlich ist es erlaubt feiern zu gehen, doch wer 40 Grad Fieber hat, sollte besser das Bett hüten und nicht bis in die Morgenstunden abtanzen. Wer dennoch Party machen geht, sollte auch am nächsten Tag wieder im Büro anwesend sein. Am nächsten Tag sollten Sie dann allerdings wieder im Büro anwesend sein.

Krank zum Friseur?

Wer nicht bettlägerig ist, kann im Grunde auch den Friseurtermin wahrnehmen, denn das Haareschneiden verzögert die Genesung mutmaßlich nicht. Sitzt aber der Chef oder die Chefin nebenan auf dem Friseurstuhl, könnte der Eindruck entstehen, dass die krankgeschriebene Person gar nicht wirklich krank sei. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, verschiebt den Termin lieber. 

 

Trotz Krankmeldung in den Urlaub fahren

Auch in diesem Falle gilt: Was die Genesung nicht behindert, ist erst einmal erlaubt. So dürfen Krankgeschriebene je nach Art und Schwere der Erkrankung auch verreisen. In manchen Fällen ist dies sogar erwünscht - nämlich genau dann, wenn es zur Genesung beiträgt. Personen mit Atemwegserkrankungen wie zum Beispiel einer Bronchitis kann ein Aufenthalt am Meer guttun und sogar gesundheitsfördernd sein. Auch bei einem Burnout kann ein Urlaub positive Auswirkungen haben.

Das hessische Landesarbeitsgericht hat in seinem Urteil auch für den Arbeitnehmer entschieden. Die Richter hoben 2012 die Kündigung eines Beschäftigten auf, der während seiner Krankschreibung zu seinen Eltern gereist war, um sich dort auszukurieren, heißt es beim RedaktionsNetzwerk Deutschland. 

Übrigens, wirst du während deines Urlaubs krank, solltest du einen Arzt / eine Ärztin aufsuchen und dich krankschreiben lassen. So kannst du verpasste Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen und verlierst sie nicht einfach. 

Mit Krankmeldung arbeiten

Wer sich trotz Krankschreibung wieder fit genug fühlt, wieder zur Arbeit zu gehen, darf das auch - ohne einen weiteren Arztbesuch. Eine "Gesundschreibung" gibt es nicht. Wer sich gut fühlt, darf arbeiten. Bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird lediglich eine Prognose über die Dauer der Erkrankung abgegeben. 

Übrigens ist es ein verbreiteter Irrglaube, dass man nicht versichert sei, wenn man frühzeitig zur Arbeit zurückkehrt. Der Versicherungsschutz ist auch bei einer früheren Rückkehr gegeben. 

Beachtet werden sollte auch, dass die Krankschreibung erlischt, sobald man während der Erkrankung bei der Arbeit erscheint. Ist man am nächsten Tag erneut arbeitsunfähig und kann nicht zur Arbeit gehen, muss ein neues ärztliches Attest vorgelegt werden. 

Wenn der Chef/die Chefin dich nach Hause schickt

Der Arbeitgeber sowie die Arbeitgeberin hat für dich und deine Kollegen grundsätzlich eine Fürsorgepflicht und kann dir verbieten, zur Arbeit zu kommen oder dich wieder nach Hause schicken. Wenn es aufgrund deiner gesundheitlichen Beeinträchtigung zu einem Schaden oder einem Unfall kommt, haftet nämlich die Firma.

Steckt eine kranke Krankenschwester zum Beispiel einen Patienten an und es kommt zu Komplikationen bei dessen Heilung, kann das juristische Konsequenzen für den Arbeitgeber bzw. das Krankenhaus haben.

Kündigung trotz Krankschreibung

Aufgrund einer Erkrankung darf dein Chef oder deine Chefin dir zwar nicht kündigen, sie dürfen dir aber während deiner Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung aussprechen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter lange Zeit nicht zur Arbeit kommt. Außerdem haben Vorgesetzte das Recht, dir zu kündigen, wenn du dich krankschreiben lässt, obwohl du eigentlich topfit und kerngesund bist. Kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nachweisen, dass nur "blau gemacht" wurde, darf sogar ohne Abmahnung gekündigt werden. 

Auf Nummer sicher gehen!

Wer aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung arbeitsunfähig geschrieben wurde, sollte sich bei seinem Arzt oder seiner Ärztin erkundigen, welche Tätigkeiten man bedenkenlos ausüben darf, um mögliche rechtliche Konsequenzen von vornherein auszuschließen. 

Quelle: RedaktionsNetzwerk Deutschland, Allianz.de