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Neue Gesetze, Preisänderungen & Co.

Von Kindergeld bis Portokosten – das ändert sich im Juli

Für Verbraucher und Arbeitnehmer gibt es zum Monat Juli wieder einige Neuerungen. Viele davon sind erfreulich.

Inhalt

Höheres Kindergeld

Zum 1. Juli gibt es für Familien mit Kindern in Deutschland mehr Geld. Nicht nur das Kindergeld wird angehoben – auch der Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag steigen. Für Kind 1 und Kind 2 gibt es durch die Erhöhung um zehn Euro jeweils 204 Euro im Monat. Für das dritte Kind gibt es zukünftig 210 Euro und für weitere Kinder zahlt die Familienkasse 235 Euro monatlich. Einkommensschwache Familien bekommen zusätzlich einen Kinderzuschlag, der sich auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht. Beim Kinderfreibetrag kommen 192 Euro on top. Damit steigt er auf 7620 Euro jährlich pro Kind für jedes Elternteil.

Mehr Rente

Aber nicht nur Familien mit Kindern können sich freuen. Auch für Rentner gibt es mehr Geld. Die Rentenbezüge werden in den alten Bundesländern um 3,18 Prozent angehoben, in den neuen sogar um 3,91 Prozent. Im Vergleich erreicht der Rentenwert in Ostdeutschland damit 96,5 Prozent vom Wert in Westdeutschland.

Gleitzone Midijobber

Midijobber dürfen ab dem kommenden Monat bis zu 1300 Euro im Monat verdienen. Die Gleitzone, die offiziell „sozialversicherungsrechtlicher Übergangsbereich“ heißt, reicht dann also von 450,01 Euro bis 1300 Euro. Bisher war die Grenze bei 850 Euro. Wer innerhalb dieser Gleitzone verdient, muss nur verminderte Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Neu ist auch, dass innerhalb dieser Zone verminderte Rentenbeiträge gezahlt werden, sich das aber nicht negativ auf die Rentenansprüche auswirkt.

Höheres Porto

Wer Post verschicken will, muss ab Juli tiefer in die Tasche greifen. Ein Standardbrief im Inland kostet dann 80 statt bisher 70 Cent. Für Postkarten-Briefmarken werden 60 statt 45 Cent verlangt. Aber auch andere Versandarten werden teurer. Der Kompaktbrief kostet nun 95 Cent, ein Großbrief 1,55 Euro und ein Maxibrief 2,70 Euro. Gleichzeitig ändert sich auch etwas bei Bücher- und Warensendungen. Hier gibt es nur noch zwei Produkte. Bücher- und Warensendungen bis 500 Gramm und bis 1000 Gramm.

Frist für Steuererklärung

Wer eine Steuererklärung machen muss, hat ein wichtiges Datum vor Augen. Während die Unterlagen bislang bis zum 31. Mai beim Finanzamt sein mussten, gilt seit diesem Jahr der 31. Juli als Stichtag. In Ausnahmefällen (Krankheit, Auslandsaufenthalt) kann eine Verlängerung bis Ende September beantragt werden. Wer seine Steuererklärung über einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater abgibt, hat eine verlängerte Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres der jeweils einzureichenden Steuererklärung.

Quelle: Leipziger Volkszeitung