Das ändert sich ab August 2018 für Verbraucher
Auch ab August 2018 müssen sich Verbraucher wieder auf einige Änderungen im Alltag gefasst machen. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für euch im Überblick.
Auch ab August 2018 müssen sich Verbraucher wieder auf einige Änderungen im Alltag gefasst machen. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für euch im Überblick.
Als erstes Bundesland schafft Berlin die Gebühren für Kita-Plätze komplett ab. Künftig werden generell keine Beiträge für die Betreuung der Kinder - sowohl in einer Kita als auch bei einer Tagesmutter - mehr fällig. Das gilt auch für die Kinderbetreuung für Sprösslinge unter einem Jahr.
Auch in Hessen und Niedersachsen gibt es eine Neuerung: Ab dem 1. August wird die Betreuung für ab drei Jahren kostenlos.
Die Bahn möchte sich weiter gegen Flixbus behaupten und schraubt ihre Preise nach unten. Ab August gibt es dauerhaft den "Super Sparpreis". Zahlreiche Tickets dieser Klasse kosten dann 19,90 Euro (in der ersten Klasse 29,90 Euro) und können in Nah- und Fernverkehr genutzt werden. Kleiner Haken: Für die Fahrkarten besteht immer eine Zugbindung; Umtausch und die Erstattung sind ausgeschlossen.
Aldi will transparenter bei der Fleischkennzeichnung werden. Ab dem 1. August führt der Discounter (nach Lidl, Kaufland, Netto und Penny) eine Haltungskennzeichnung für Frischfleisch ein. Schweine-, Rinder-, Puten- und Hähnchenfrischfleischprodukte der Eigenmarken bekommen dann schrittweise ein neues Etikett mit konkreten Hinweisen. So soll es für Verbraucher einfacher zu erkennen sein, wo und wie das Tier gelebt hat. Es wird vier Stufen geben. Stufe 1 steht für "Stallhaltung", Stufe 4 für "Bio".
Ab kommendem Monat gibt es Änderungen hinsichtlich der Entsorgung von Elektrogeräten. Dann fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte unter die europäischen WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment, also Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall), wenn sie nicht explizit ausgeschlossen sind. Das heißt ab dem 15. August für Verbraucher konkret: Gebrauchsgegenstände wie blinkende Sportschuhe oder ein Badezimmerschrank mit fest eingebauter Beleuchtung zählen künftig zum Elektroschrott. Erkennbar ist das an einem Symbol mit durchgestrichener Mülltonne. Diese Gegenstände müssen künftig getrennt entsorgt werden.
Bisher galt bei der Entsorgung ein geschlossener Anwendungsbereich: Die Elektrogeräte waren registrierungspflichtig, wenn sie sich in eine von zehn Produktkategorien einsortieren ließen. Ab Mitte August gibt es nur noch sechs Kategorien. Voraussetzung ist, dass die Elektroteile in den Gebrauchsgegenständen so verbaut sind, dass sie nicht ohne Zerstörungen ausgebaut werden können.
Wie der ADAC mitteilt, lohnt sich eine Jahresvignette für Österreich ab August nicht mehr. Das Jahres-„Pickerl“ kostet 2018 pro Pkw 87,30 Euro. Wer plant, ab nächstem Monat mehrfach ins Nachbarland zu fahren, kommt mit zwei Zwei-Monats-Vignetten für je 26,20 Euro günstiger weg.