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„Helfen Sie Ihrem Nachbarn, aber nicht dem Betrüger!“

Polizei warnt: Niemals Pakete für unbekannte Nachbarn annehmen!

Das Landeskriminalamt Berlin hat im vergangenen Jahr mit dem Slogan: „Helfen Sie ihrem Nachbarn, aber nicht dem Betrüger!“ vor einer fiesen Bestellbetrugsmasche gewarnt, die jetzt in der Vorweihnachtszeit wieder an Aktualität gewinnt. Es geht um Pakete, die man aus Freundlichkeit für eine unbekannte Person annimmt. Das kann jedoch zivilrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen, die einen teuer zu stehen kommen können.

Pakete annehmen? Gerne, aber besser nur für persönlich bekannte Nachbarn.

Der Mehrheit ist diese Situation schon einmal passiert: Der Paketzusteller klingelt an der Tür und fragt, ob man die Sendung für einen Nachbarn annehmen würde. Das sollte jedoch gut überlegt sein, wie die Polizei bereits im letzten Jahr gewarnt hat.
Ist einem der Anwohner persönlich bekannt, stellt die Annahme in der Regel kein Problem dar. Kritisch wird es, wenn man das Paket einer Person annimmt, die man eben nicht kennt. Denn Kriminelle machen sich die Hilfsbereitschaft Unwissender zunutze.

So läuft die Masche ab

Die Betrüger beschriften zuallererst ungenutzte Briefkästen mit dem jeweiligen Bestellnamen. Anschließend ordern sie im Internet unter fremdem oder geklautem Namen und geben eine Lieferanschrift an, obwohl sie dort gar nicht wohnen. Jetzt kommt der unwissende Bürger ins Spiel, der das Paket für den Empfänger annimmt. Die Betrüger „fischen“ nun die Zustellkarte aus dem Briefkasten heraus und klingeln dann an der Tür, um das Paket abzuholen. Oft sind das junge Männer, die als „Abholer“ fungieren und die Herausgabe der Sendung fordern.

Haftung für Verlust

Gibt man das Paket heraus, hat die Falle endgültig zugeschnappt. Denn der jeweilige Online-Shop hat durch den Paketdienst die Unterschrift desjenigen, der die Postsendung angenommen hat. Eine Empfangsbestätigung also, die für etwaige zivilrechtliche Ansprüche in Betracht gezogen wird. Denn der unwissende Bürger ist der letzte namentlich bekannte und nachvollziehbare Empfänger des Paketes.
So kann es passieren, dass der Online-Händler den entstandenen Schaden gegenüber dieser Person versucht geltend zu machen und der Betroffene wäre somit in der Beweispflicht.

Darauf sollte man unbedingt achten!

Niemals Pakete für Personen annehmen, die man nicht persönlich kennt. Fremden sollte man die Sendung nur gegen das Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises herausgeben. Hierbei ist es wichtig, sich Namen, Adresse, die Ausweisnummer und das Aussehen des Abholers zu notieren, um später die Weitergabe beweisen zu können.

Die Polizei sensibilisiert in diesem Fall abschließend: „Bleiben Sie bei aller Nachbarschaftshilfe und Freundlichkeit misstrauisch, achten Sie auf zusätzlich angebrachte Namen an Hausbriefkästen oder leeren Wohnungen und informieren Sie bei Auffälligkeiten die Polizei oder Ihre/n Hausverwaltung/ Hauswart.“