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Antwort wird viele überraschen

Glühweintasse mitnehmen – verboten oder erlaubt?

Ein gepflegter Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt gehört für die meisten von der Südpfalz bis nach Köln im Dezember einfach dazu. Doch was ist, wenn ich die Tasse mit nach Hause nehmen will? Mache ich mich etwa strafbar?

Ist das etwa verboten?

Wie der Deutsche Schaustellerbund angibt, besuchten im vergangenen Jahr rund 160 Millionen Menschen die etwa 3000 Weihnachtsmärkte im Land. Nicht selten verschwand dabei eine benutzte Tasse in der Tasche – sei es als Andenken oder gar für Sammlerzwecke. Da der Standbesitzer das Pfand behält, denken sich viele nichts dabei. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Tasse bleibt trotz Pfand Eigentum des Standbesitzers

„Legal ist das Mitnehmen eigentlich nicht. Denn beim Glühweinkauf wechselt zwar der Tasseninhalt den Besitzer, aber nicht die Tasse selbst“, erklärt Stiftung Warentest auf seiner Webseite. Der weihnachtliche Becher bleibt nämlich trotz des Pfandes im Eigentum des Standbesitzers.

Ja, es ist eine Straftat!

Und jetzt kommt‘s knüppeldick: Streng genommen macht man sich laut Stiftung Warentest deshalb der Unterschlagung schuldig! Wirklich nachgehen werden dieser Straftat wohl die wenigsten – denn bereits bei der Produktion planen die Glühweinstand-Besitzer einen heftigen Schwund ein. „Rund 80 Prozent der Tassen kommen nicht wieder am Stand an“, schätzt Nina Kampe vom Santa Pauli Weihnachtsmarkt.

Wer übrigens ein fairer Glühweintassen-Sammler sein möchte, kann sie meist ganz legal am Stand kaufen.

Quelle: Stiftung Warentest