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Veterinäramt geht von vorsätzlicher Tötung aus

Chihuahua qualvoll verendet - vom eigenen Besitzer misshandelt?

Spaziergänger haben in einem Waldstück im Kölner Stadtteil Stammheim beobachtet, wie ein Hundebesitzer seinen kleinen Chihuahua auf den Boden schleuderte, auf ihn trat und letztendlich verscharrte. Das Tier verendete qualvoll. Der Besitzer musste sich vor Gericht verantworten und schilderte den Vorfall völlig anders.

Misshandelt vom eigenen Besitzer?

Am Mittwoch stand der Hundebesitzer vor Gericht. Im Raum stand die Frage, ob der Mann den kleinen Chihuahua vorsätzlich getötet habe. Der gelernte Lagerist gab an, es würde sich bei dem Vorfall nur um einen Unfall handeln.

Als er im August letzten Jahres mit dem kleinen Chihuahua spazieren war, sei der Hund eine Böschung hinunter gestürzt. Daraufhin habe er an der Leine gezogen, doch der Hund habe sich in den Sträuchern verfangen. Womöglich habe der Mann das Tier dabei stranguliert. Als er nach dem Hund schaute, habe er aus dem Ohr geblutet und sein „Kopf hing schon auf halb acht“, sagte der Besitzer vor Gericht. Wie der Express weiter schildert, habe der Mann das Tier dann etwas versteckt im Wald abgelegt, an einer Kuhle. Danach sei er nach Hause gelaufen, um einen Tierarzt zu verständigen. 

Strangulation sei auszuschließen

Während die Polizei den Mann zu Hause aufsuchte, verendete der kleine Hund im Wald. Beschlagnahmt wurde das tote Tier nicht, daher konnten Experten die genaue Todesursache nicht untersuchen. Eine Mitarbeiterin des Veterinäramtes gab laut Express jedoch an, dass eine Strangulation auszuschließen sei. Der Hundebesitzer habe eine Flexi-Leine benutzt, die besonders sicher sei.

Der Angeklagte sagte vor dem Amtsgericht, dass der Hund ein Geschenk für seine Stieftochter zur Einschulung war. Sicherlich hätte er sich ungeschickt angestellt. Sein Verteidiger gab an, der Mann hätte keine Motivation gehabt, seinen eigenen Hund zu töten.

Im Falle der Tierquälerei müsse der Hundebesitzer mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe rechnen, heißt es im Gesetz. Die Richterin schalte zur endgültigen Klärung nun die Tierpathologie ein. Die vom Verteidiger geforderte Einstellung des Verfahrens lehnte sie ab.