Während die Polizei den Mann zu Hause aufsuchte, verendete der kleine Hund im Wald. Beschlagnahmt wurde das tote Tier nicht, daher konnten Experten die genaue Todesursache nicht untersuchen. Eine Mitarbeiterin des Veterinäramtes gab laut Express jedoch an, dass eine Strangulation auszuschließen sei. Der Hundebesitzer habe eine Flexi-Leine benutzt, die besonders sicher sei.
Der Angeklagte sagte vor dem Amtsgericht, dass der Hund ein Geschenk für seine Stieftochter zur Einschulung war. Sicherlich hätte er sich ungeschickt angestellt. Sein Verteidiger gab an, der Mann hätte keine Motivation gehabt, seinen eigenen Hund zu töten.
Im Falle der Tierquälerei müsse der Hundebesitzer mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe rechnen, heißt es im Gesetz. Die Richterin schalte zur endgültigen Klärung nun die Tierpathologie ein. Die vom Verteidiger geforderte Einstellung des Verfahrens lehnte sie ab.