Voraussichtlich ab September dieses Jahres wird die neue Bürgerverordnung rechtskräftig werden. Die wichtigsten Inhalte haben wir für euch zusammengefasst:
- Wer bei illegalen Straßenhändlern einkauft (Taschen, Sonnenbrillen, Uhren) und erwischt wird, muss mit einer Strafe zwischen 100 und 750 Euro rechnen. Wer eine ebenfalls illegale Massage am Strand in Anspruch nimmt, muss mit einem Bußgeld im gleichen Rahmen rechnen.
- Wer illegal Waren auf der Straße verkauft, muss seine Artikel vernichten und es droht eine Geldstrafe von bis zu 750 Euro.
- Der Straßenverkauf von Alkohol kann ein Bußgeld zwischen 700 und 1500 Euro mit sich bringen.
- Wer sich zu "Saufgelagen" mit mehr als zehn Personen trifft, muss mit einem Bußgeld von bis zu 3000 Euro rechnen.
- Wer beim "Balconing" (von Balkon zu Balkon oder in den Pool springen) erwischt wird, darf ein Ordnungsgeld von bis zu 1500 Euro zahlen.
- Pubcrawls sind künftig verboten.
- "Oben ohne" außerhalb des strandnahen Raums unterwegs zu sein, kann zwischen 100 und 750 Euro kosten.
- Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit und das Zeigen von Geschlechtsteilen wird ebenfalls unter Strafe gestellt.
- Der Verkauf von Alkohol von Mitternacht bis 08:00 Uhr ist verboten - außer in gastronomischen Einrichtungen. Diese werden allerdings zur Kasse gebeten, wenn ihre Gäste außerhalb der Lokalität trinken. In Zonen von „besonderem Interesse“ (z.B. in der Schinkenstraße) müssen Outdoorbereiche, wie zum Beispiel Terrassen, notfalls eingezäunt werden.
Immer wieder kommt es in den touristischen Ballungsgebieten auf Mallorca zu Unfällen oder Zwischenfällen, die auf exzessiven Alkoholkonsum zurückzuführen sind. Zuletzt hatten sich vor allem Stürze vom Balkon gehäuft.
Quelle: Bild