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Lappen weg, obwohl man das Auto extra stehen lässt?

Mit Pegel zu Fuß unterwegs: Kann ich meinen Führerschein verlieren?

Gesetzlich geregelte Promillegrenzen gibt es für Auto- wie auch Radfahrer. Wer zu tief ins Glas guckt, riskiert so seinen Führerschein. Doch auch Fußgänger müssen rechtliche Konsequenzen befürchten. Das solltest du wissen, damit du auf der sicheren Seite bist!

Bußgelder, Sanktionen, Führerschein weg

Wer sich betrunken hinters Steuer oder auf das Fahrrad setzt und erwischt wird, dem drohen saftige Strafen. Wie das Portal Bußgeldkatalog berichtet, gilt in Deutschland gemäß §24 a des Strafverkehrsgesetzes eine Promillegrenze von 0,5 Promille als Verkehrsordnungswidrigkeit.

Weiter heißt es, wer einen zu hohen Blutalkoholwert hat und somit die Grenze überschreitet, riskiert daher hohe Bußgelder und weitere Sanktionen.

Geldstrafen ab 500 Euro aufwärts, Fahrverbote von bis zu zwölf Monaten und Punkte in Flensburg drohen Alkohol-Sündern.

Während Autofahrer*innen bereits ab einem Wert von 1,1 Promille im Blut als absolut fahruntüchtig gelten und Verstöße als Straftat geahndet werden, bei denen sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann, wird Radfahrer*innen erst ab einem Wert von 1,6 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit zugeschrieben.

Des Weiteren wird in solchen Fällen immer eine MPU angeordnet. Je nach Ergebnis spricht die Straßenverkehrsbehörde ein unbefristetes Radfahrverbot aus oder entzieht die Fahrerlaubnis.

Keine Promillegrenze aber doch Gefahr zu Fuß

Doch auch wer zu Fuß nach Hause geht, muss aufmerksam im Straßenverkehr teilnehmen können. Verursachen Fußgänger*innen einen Verkehrsunfall, müssen ebenfalls rechtliche Konsequenzen befürchtet werden.

Wie der Express unter Berufung auf den Deutschen Verkehrssicherheitsrat berichtet, gibt es demnach für Fußgänger keine Promille-Grenze. Stellt ein Gericht jedoch fest, dass zu Fuß in betrunkenem Zustand ein Verkehrsunfall verursacht worden ist, haftet dieser möglicherweise dennoch zum Teil.

Rechtlich gesehen kann ein betrunkener Passant keine Verkehrsstraftat begehen, doch bei entsprechendem Fehlverhalten kann es zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) kommen, die einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann, heißt es weiter.

Stellt die zuständige Behörde eine Alkoholabhängigkeit oder aber Alkoholmissbrauch fest, kann dies auf eine psychische Instabilität schließen, die schlussendlich zur Folge hat, dass die betreffenden Person als nicht geeignet zum Führen eines Fahrzeuges eingestuft wird.

Urteil: Entzug der Fahrerlaubnis auch bei Fußgänger*innen möglich

In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz wurde einem Mann von der zuständigen Behörde die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem der sich geweigert hatte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Vorangegangen war eine Randale, die unter 3,0  Promille Alkohol stattfand und die den Betroffenen in polizeiliche Gewahrsam gebracht hatte. In der Begründung hieß es: Personen, die regelmäßig zu tief ins Glas schauen, würde nach übermäßigem Alkoholkonsum unter Umständen auch versuchen, Auto zu fahren.