Wer sich betrunken hinters Steuer oder auf das Fahrrad setzt und erwischt wird, dem drohen saftige Strafen. Wie das Portal Bußgeldkatalog berichtet, gilt in Deutschland gemäß §24 a des Strafverkehrsgesetzes eine Promillegrenze von 0,5 Promille als Verkehrsordnungswidrigkeit.
Weiter heißt es, wer einen zu hohen Blutalkoholwert hat und somit die Grenze überschreitet, riskiert daher hohe Bußgelder und weitere Sanktionen.
Geldstrafen ab 500 Euro aufwärts, Fahrverbote von bis zu zwölf Monaten und Punkte in Flensburg drohen Alkohol-Sündern.
Während Autofahrer*innen bereits ab einem Wert von 1,1 Promille im Blut als absolut fahruntüchtig gelten und Verstöße als Straftat geahndet werden, bei denen sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann, wird Radfahrer*innen erst ab einem Wert von 1,6 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit zugeschrieben.
Des Weiteren wird in solchen Fällen immer eine MPU angeordnet. Je nach Ergebnis spricht die Straßenverkehrsbehörde ein unbefristetes Radfahrverbot aus oder entzieht die Fahrerlaubnis.