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Jahreswechsel bringt viele Neuerungen mit sich

Führerschein, Porto, Mindestlohn: Diese Änderungen gelten ab 2022

Das neue Jahr hält wieder zahlreiche Änderungen bereit, die sich auch im Geldbeutel bemerkbar machen. Was wird teurer, was billiger und was ändert sich komplett? Eine Übersicht über alle Neuerungen ab Januar 2022 gibt es hier.

Inhalt

Mindestlohn steigt

Zum 1. Januar 2022 steigt laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums der Mindestlohn an. Lag der gesetzliche Mindestlohn zuvor noch bei 9,60 Euro, gibt es nun eine Erhöhung auf 9,82 Euro pro Stunde. Arbeitnehmer*innen dürfen sich also im neuen Jahr über mehr Geld freuen und das gleich zweimal, denn zum 1. Juli winkt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet will die neue Bundesregierung den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll bereits Anfang 2022 ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. 

Höhere Ausbildungsvergütung

Auszubildende, die ab dem 1. Januar 2020 ihre Ausbildung begonnen haben, dürfen sich im neuen Jahr über mehr Geld freuen, wenn es sich um Ausbildungsverträge handelt, die außerhalb der Tarifbildung liegen. 2022 steigt die gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung. Waren es im ersten Ausbildungsjahr bisher 550 Euro, steigt der Lohn nun auf 585 Euro brutto pro Monat. 2023 steigt die Mindestvergütung auf 620 Euro.

Im zweiten Ausbildungsjahr ist mit einem Plus von 18 Prozent zu rechen, im dritten Ausbildungsjahr mit plus 35 Prozent und im vierten Ausbildungsjahr steigt sie sogar um 40 Prozent.

Wahlalter bei Betriebsratswahlen sinkt

Ab 2022 dürfen auch 16-Jährige ihr Kreuzchen bei Betriebsratswahlen machen, denn das Wahlalter wird herabgesetzt. Das Mindestalter lag vorher bei 18 Jahren. Wer jedoch in den Betriebsrat gewählt werden möchte, muss volljährig sein. 

Minijobs: Meldung über Krankenversicherungsschutz

Auch bei Minijobs gibt es 2022 neue Regelungen. Ab dem 1. Januar müssen laut Minijob-Zentrale, Arbeitgeber*innen von kurzfristig Beschäftigten in der Meldung zur Sozialversicherung Angaben zum Krankenversicherungsschutz der Arbeitnehmer*innen machen. Zudem sollen dann Arbeitgeber*innen eine Rückmeldung bei der Anmeldung erhalten, ob die Arbeitskraft weitere kurzfristige Beschäftigungen hat oder im selben Kalenderjahr bereits hatte. 

Post: Briefe werden teurer

Briefe und Postkarten werden teurer. Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post einen Spielraum von 4,6 Prozent für die Erhöhung ihrer Preise vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 eingeräumt. Damit gilt das neue Inlandsporto für drei Jahre. Das Porto für den Standardbrief wird somit ab 2022 um fünf Cent auf 85 Cent angehoben. Die Postkarte, die zuvor 60 Cent kostete, wird dann 70 Cent kosten. Begründet werden die höheren Preise mit höheren Kosten bei sinkenden Sendungsmengen im Digitalzeitalter. Wichtig: Alte Briefmarken bleiben gültig, müssen nur zusätzlich frankiert werden.

Frist beachten: Führerscheine müssen getauscht werden

Auch für Autofahrer*innen hält das neue Jahr Änderungen bereit. Für den grauen oder "rosa" Führerschein soll schon bald Schluss sein, denn der unbefristete Lappen gehört der Vergangenheit an. Alte Papierführerscheine müssen getauscht werden. Bis 2033 sollen ausschließlich fälschungssichere Führerscheindokumente im Umlauf sein. Damit ein Ansturm auf die Behörden verhindert wird, werden laut Gesetz die Umtauschfristen gestaffelt.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen stufenweise in Scheckkarten-Führerscheine eingewechselt werden. Die erste Frist betrifft die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958, die bis zum 19. Januar 2022 getauscht haben müssen. Der neue EU-einheitliche Führerschein kostet 25 Euro und ist 15 Jahre gültig, ein Verstoß gegen die Vorschrift kostet zehn Euro.

Da es aufgrund der Corona-Situation zu Wartezeiten und Verzögerungen bei der Beantragung kommen kann, wird betroffenen Autofahrer*innen empfohlen, sich möglichst schnell und frühzeitig um einen neuen Führerschein zu kümmern. 

Maskenpflicht im Verbandskasten ab 2022

2022 muss voraussichtlich der Inhalt des Verbandskastens ergänzt werden. Hintergrund ist die Corona-Pandemie. Laut der neuen DIN-Norm für Verbandskästen müssen Autofahrer*innen künftig zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Verbandskasten mitführen und das auch nach der Pandemie. Die Mitführpflicht von Masken soll bei der nächsten Novelle der Straßenverkehrsordnung inkludiert sein. Entsprechend soll das Normblatt DIN 13164 geändert werden, das den Inhalt des Kfz-Verbandskastens regelt. Die Masken sollen insbesondere bei Erste-Hilfe-Maßnahmen, bei denen man als Helfer*in anderen Menschen sehr nahe kommt, zusätzlichen Schutz bieten. Ursprünglich plante das Ministerium, dass die Masken in Griffnähe liegen sollten, ähnlich wie bei den Warnwesten. 

Wann die StVO-Novelle und damit auch das neue Normblatt in Kraft tritt, ist noch ungewiss. Sie sollen jedoch unter der neuen Regierung wirksam werden. Um welche Art von Mund-Nasen-Bedeckungen (FFP2 oder medizinisch) es sich dann handelt, sei ebenfalls noch unklar. Übrigens: Das Bußgeld für das Nichtmitführen wird voraussichtlich mit fünf Euro geahndet.

CO2-Steuer steigt, Kraftstoffe teurer

Zum neuen Jahr müssen Autofahrer*innen laut ADAC mit einer Preiserhöhung bei Benzin und Diesel rechnen. Um rund 1,5 Cent pro Liter werden die Kraftstoffe teurer. Grund dafür ist auch die Steigerung der CO2-Steuer ab dem 1. Januar von bisher 25 Cent je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid auf 30 Cent.

Bonus für Elektroauto-Fahrer*innen

Die Umweltprämie für Elektroautos, die bis Ende 2021 befristet war, wurde von der Bundesregierung verlängert. Besitzer*innen von Plug-in-Hybriden erhalten eine maximale Förderung von 6.750 Euro, sofern der Emissionsausstoß ihres Fahrzeugs bei höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer oder die elektrische Mindestreichweite bei 60 Kilometern liegt. Damit erhöht sich die vorgeschriebene Reichweite, die bisher bei 40 Kilometern lag. 

Nur noch elektronische Krankmeldung ab Juli 2022

Viele Arztpraxen übermitteln bereits seit dem 1. Oktober 2021 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital an die Krankenkassen. Ab dem 1. Juli 2022 soll es Krankmeldungen nur noch digital geben, denn ab dann werden diese auch elektronisch an den oder die Arbeitgeber*in übermittelt - und das auch von den Krankenkassen. Für Arbeitnehmer*innen gilt dann, dass sie nicht mehr selbst die Krankmeldung im Betrieb abgeben müssen. Patient*innen erhalten dann nur noch für die eigenen Unterlagen eine ausgedruckte Ausfertigung.  

Corona-Bonus noch bis März

Noch bis 31. März 2022 können Arbeitnehmer*innen von Arbeitgeber*innen einen Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro erhalten und das steuerfrei! Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, muss das Geld zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden und soll u.a. die zusätzliche Belastung durch die Coronakrise abmildern.
 

Kinderzuschlag wird erhöht

Um der Kinderarmut in Deutschland entgegenzuwirken, wird der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, leicht erhöht. Ab 1. Januar steigt dieser von 205 Euro um 4 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind. Dies gilt jedoch laut Angaben des Familienministeriums nur, wenn nicht kurzfristig eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar beschlossen wird.

Quelle: dpa, Stern, Bundesministeriums für Arbeit und Soziales