Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Knöllchen-Alarm bei Lidl

60-Minuten-Regel auf Parkplätzen: Beeilung beim Einkauf?!

Wer bei Lidl einkaufen geht und mit seinem Auto vorfährt, muss aufpassen: Die Parkdauer von einer Stunde sollte unter keinen Umständen überschritten werden, andernfalls droht eine Strafe von bis zu 30 Euro.

Die Uhr tickt

Wie das Portal „chip.de“ berichtet, hat der Discounter seine Parkplätze großflächig an externe Dienstleister verpachtet, die Langzeitparker mit einem Knöllchen abstrafen. Länger als eine Stunde dürfen Kunden künftig ihr Auto nicht mehr abstellen.

Wird diese Regelung missachtet, wird zur Kasse gebeten. Dabei können Kosten in Höhe von bis zu 30 Euro entstehen. Der Betrag ist dabei abhängig von Stadt, Lage und vor allem der Kundenfrequenz des Marktes. Die Höhe wird von Lidl und dem Wachdienst selbst festgelegt. Steht ein PKW den ganzen Tag auf der Fläche, fährt der Abschleppdienst vor.

Obergrenze soll bundesweit eingeführt werden

Die sogenannte 60-Minuten-Regel hat Lidl mittlerweile flächendeckend beschlossen. Vor rund fünf Jahren wurden erste Tests vorrangig in großen Metropolen wie Berlin, München oder Frankfurt durchgeführt, die wohl auf fruchtbaren Boden gestoßen sind. Mittlerweile sollen annähernd über 70 Prozent der Parkplätze bei Lidl verpachtet worden sein, heißt es weiter. Tendenz steigend.

Das Geschäft mit den Knöllchen scheint dabei für beide Seiten durchaus lukrativ zu sein. So nimmt der Discounter nicht nur die Pachtgebühr ein, sondern verdient prozentual an jedem ausgestellten Strafzettel mit.

Wie kam es überhaupt zu dieser Regelung?

Neben Lidl setzen auch andere Lebensmittelhändler vermehrt externe Partner ein, die für die Überwachung der Parkfläche verantwortlich sind. Hintergrund ist, dass viele Autofahrer das großzügige Gelände der Discounter für längere Aufenthalte "missbrauchen", um so Parkgebühren woanders zu sparen. So haben es Kunden schwerer, einen Stellplatz zu finden, um ihren Einkauf zu tätigen.

So laufen die Kontrollen ab

Bevor Kunden ihren Pkw verlassen, muss die Parkscheibe gestellt und gut sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt werden. Mitarbeiter des Wachdienstes führen unentwegt Kontrollen durch. Beträgt die Parkdauer mehr als 60 Minuten, wird ein Knöllchen ausgestellt.

Die Pressestelle von Lidl erklärt in diesem Zusammenhang gegenüber "chip.de": "Erfahrungsgemäß benötigen unsere Kunden deutlich weniger als eine Stunde, sodass die kostenlose Parkdauer ausreichend Zeit zum Einkaufen bietet."

Auf einigen Parkplätzen soll es außerdem am Boden angebrachte Sensoren geben, die den Kontrolleuren die exakten Zeitangaben übermitteln, so dass im Fall eines Verstoßes bereits ab der 61. Minute eine Strafe verhängt wird. In einigen Filialen prüfen die Ordner zudem nicht nur, ob die Parkuhr gestellt wurde, sondern wohin der Kunde läuft. Wird das Lidl-Gelände verlassen, droht ebenfalls ein Bußgeld.

Was passiert, wenn der Einkauf länger als 60 Minuten dauert?

Besonders zu Stoßzeiten oder wenn man ganz entspannt die Gänge entlang schlendert, kann es passieren, dass sich Kunden länger als eine Stunde im Markt aufhalten. Was dann? Oft vergessen Kunden dabei, die Parkscheibe nachzustellen. Von Seite der Pressestelle heißt es jedoch, dass der Kassenbon genügen würde, um das Knöllchen zu stornieren. Doch Beschwerden von gehörnten Kunden sollen das genaue Gegenteil zeigen, heißt es weiter. Trotz gültigem Kassenzettel sei es demnach nicht möglich gewesen, eine Stornierung vorzunehmen. Außerdem sind Mitarbeiter in den Filialen verpflichtet, Kunden mit Problemen an den Parkplatzdienstleister zu vermitteln.

Es wird empfohlen, sich auf dem Smartphone einen Timer zu stellen, um unnötigen Stress zu vermeiden. Benötigt man für den Einkauf länger, kann so kurz vor Ablauf der 60-Minuten-Regel die Parkscheibe gegebenenfalls einfach neu eingestellt werden.

Ist ein Widerspruch möglich?

Wer sich der Strafe widersetzen möchte, weil er sie für komplett oder in der ausgestellten Höhe für unberechtigt hält, kann dagegen jederzeit einen Widerspruch einlegen. Dabei ist es wichtig, Belege, wie etwa einen gültigen Kassenzettel oder ein Foto eines unleserlichen Hinweisschildes, vorlegen zu können. Außerdem wird empfohlen, die Höhe des Strafzettels bei der Stadt nachzufragen, um zu erfahren, was dort ein normaler Parkverstoß üblicherweise kostet.

Spezieller Aufkleber für die Belegschaft

Da die Filialleitung und die Angestellten den Parkplatz ebenfalls nutzen, um ihr Fahrzeug während der Arbeitszeit abzustellen, gibt es wohl Aufkleber, die am Kennzeichen angebracht werden, um die Mitarbeiter vor einem Knöllchen zu schützen. Diese Information will "chip.de" exklusiv erfahren haben, heißt es abschließend.