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Gut zu wissen

Sollte man auch bei kleineren Unfällen immer die Polizei rufen?

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon kracht es. Bei viel Verkehr ist ein Unfall schnell passiert. Der Unfallhergang sollte möglichst immer protokolliert sein – das kann bei der Schadensabwicklung helfen.

Bei Bagatellschäden nicht zwingend notwendig

Wenn es kracht, ist das immer ärgerlich. Nachdem die Unfallstelle abgesichert ist und man sich davon überzeugt hat, dass es allen Beteiligten gut geht, wirft man meist erstmal einen Blick auf den entstandenen Schaden. Bei kleineren Dellen und Kratzern kann die Polizei gerufen werden – muss aber nicht. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen erklärt, dass es meist ratsam ist, die Polizei mit einzubeziehen. So wird ein Unfallbericht mit rekonstruiertem Unfallhergang dokumentiert, der bei der Schadensregulierung mit der Versicherung später helfen kann.

Wann die Polizei unbedingt kommen sollte

Ist man selbst nicht der Halter des Fahrzeugs, weil man mit einem Mietwagen, Geschäftsauto oder mit dem Fahrzeug eines Bekannten fährt, sollte man allein schon aus Haftungsgründen die Polizei hinzuziehen. Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann oder der Verdacht besteht, dass der Unfallgegner Drogen oder Alkohol konsumiert hat, sollte man immer die Polizei informieren. Handelt es sich um einen Unfall mit hohem Sachschaden handelt, Personen verletzt oder getötet worden sind, muss die Polizei sogar verständigt werden.

Unfall ohne Polizei abwickeln

Wenn bei einem Blechschaden die Polizei nicht gerufen wird, sollten dennoch die wichtigsten Daten ausgetauscht werden – also Name und Anschrift beider Unfallparteien sowie Versicherung und Versicherungsnummer. Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners ist ebenfalls zu notieren. Fotos nicht vergessen und am besten gleich einen Unfallbericht mit Skizze anfertigen, den beide Parteien unterschreiben. Wenn es im ruhenden Verkehr zu einem Unfall kommt – zum Beispiel auf einem Parkplatz – muss man als Verursacher für eine angemessene Zeit auf den Unfallgegner warten. Wenn dieser nicht auftaucht, muss unbedingt die Polizei gerufen werden. Wer das nicht tut, begeht Unfallflucht und macht sich dem unerlaubten Entfernen von einem Unfallort strafbar – selbst wenn es sich nur um einen kleinen Kratzer handelt.

Quelle: Express