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Mecklenburg-Vorpommern: Schwerin

Nummern besorgt? Polizisten belästigen Mädchen per WhatsApp!

Mehreren Medienberichten zufolge, haben sich zwei Polizisten jeweils die Handynummern zweier Mädchen (13, 15) während ihres Dienstes besorgt und sie anschließend per WhatsApp belästigt.

Datenschutz-Skandal oder sexuelle Belästigung?

Aus einem kürzlich veröffentlichen Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, Heinz Müller, für das Jahr 2018 geht hervor, dass sich zwei Polizisten während ihres Dienstes Handynummern von zwei Minderjährigen Mädchen besorgt haben. Anschließend sollen sie der 13- und 15 Jährigen eindeutige Angebote über WhatsApp geschickt haben.

Müller bezeichnet diese Vorkommnisse dem Express zufolge als „unerfreuliche Fälle“. Die Beamten hätten ihre Dienststellung ausgenutzt, um an die Kontaktdaten der Jugendlichen zu kommen. Dann wollten die Männer laut dem Bericht sogar Sex mit den Mädchen haben.

Mädchen belästigt: Zwei Fälle bekannt!

Im ersten Fall wurde eine 13-Jährige in einem Ermittlungsverfahren wegen Kindesmissbrauch als Zeugin geführt. Nachdem der Polizist ihre Aussage aufgenommen hatte, beschaffte er sich die Handynummer des Mädchens, mit dem Hinweis, dass er möglicherweise weitere Fragen haben könnte. Noch am selben Tag soll der mit der Jugendlichen gechattet haben.

Im zweiten Fall wandte sich eine 15-Jährige gemeinsam mit einer Betreuerin an die Polizei, da ungewollt Fotos von ihr im Internet auftauchten, die sie beim Sex zeigten. Im Bericht des Datenschutzbeauftragen hieß es laut dem Express: „Im Nachgang wurde sie von dem Polizeibeamten, der sie auf dem Revier in Empfang genommen hatte und dem der Sachverhalt zuerst geschildert wurde, per SMS angeschrieben und zu einem Fotoshooting eingeladen. Besonders gravierend ist dabei, dass diese Jugendliche sexuell freizügig in Erscheinung getreten und psychisch instabil gewesen ist. Sie hatte sich mit der Bitte um Hilfe an die Polizei gewandt. Im Ergebnis war sie aber erneuten Avancen ausgesetzt.“

Mit welchen Konsequenzen müssen die Polizisten nun rechnen?

Beide Beamten müssen dem Bericht zufolge mit einem Bußgeld rechnen, da Müller nur wegen der Datenschutz-Panne ahnden kann. Entlasse werden die Polizisten aller Voraussicht nach nicht, da die „Vergehen juristisch nicht reichen“, wie Ministeriumssprecher Michael Teich dem „Spiegel“ sagte. Dennoch wird sich wohl bald der Innenausschuss im Landtag mit den Fällen befassen.

Quelle: Express