Eltern aufgepasst!
Alkohol in Süßigkeiten für Kinder entdeckt
Süßigkeiten und Fertigprodukte
Wer hätte das gedacht? Nicht nur in alkoholfreien Getränken versteckt sich ein kleiner Anteil an Alkohol, sondern erschreckenderweise auch in Süßigkeiten und Fertigprodukten. Zwar haben diese Mengen keine schädigenden Auswirkungen auf den Körper, jedoch kann der Geschmack von Alkohol gerade für trockene Alkoholiker zur Gefahr werden. Darüber hinaus werden Minderjährige viel zu früh an den Geschmack herangeführt und an das echte „Biertrinken“ oder „Weintrinken“ gewöhnt.
Alkohol enthalten aber NICHT gekennzeichnet
Alkohol muss als Inhaltsstoff auf Verpackungen ausgewiesen werden. Allerdings gibt es Lebensmittel in denen minimale Mengen an Alkohol enthalten sind, dies von dem Hersteller allerdings nicht gekennzeichnet wird. Auffällig sind hier insbesondere die „Kinder“ Süßigkeiten von Ferrero. Jedoch sollte man wissen, dass es selbstverständlich auch Nahrungsmittel gibt, die von Natur aus Alkohol enthalten, beispielsweise aufgrund des Gärungsprozesses. Dies sind etwa Sauerkraut und Fruchtsäfte.
So viel Alkohol steckt drin:
Du darfst- Fertiggerichte | 0,2 bis 0,5 Gramm Alkohol |
Malztrunk ("Kinderbier") | ca. 0,5 % Alkohol enthalten |
Fruchtsaft | darf bis zu 0,38 % enthalten |
Kinder Pingui Schoko | 0,22 % Alkohol |
Ferrero Milchschnitte | 0,22 % Alkohol |
Kinder Bueno | 0,9 Gramm Alkohol (pro kg) |
Kinder Maxi-King | 0,18 % |
Beliebter Aromastoff
Oft dient der Alkohol in verschiedenen Produkten als Lösungsmittel für Aromen. Laut Lebensmittelrecht muss auch in diesem Fall der Alkohol in den Inhaltsstoffen nicht aufgeführt werden.
Auf diesen Artikeln wird der Alkoholgehalt in der „Zutatenliste“ angegeben, aber von vielen Konsumenten oft übersehen:
Milfina Snack, Milka Tender Schoko | 0,27 % |
Milka Tender Nut | 0,27% |
Nestle Yes-Törtchen, Kakao | 0,24% |
Nestle Yes-Törtchen, Karamel | 0,25% |
Bahlsen, Comtess Zitrone | Alkohol enthalten |
Gusparo, Rulade Nassiola | Alkohol enthalten |
Vorsicht bei Fertigsuppen
Man sollte ebenfalls beachten, dass auch Speiseeis, Konfitüren, Marzipan, Mozartkugeln oder Weingummis Alkohol enthalten können. Darüber hinaus ist besondere Vorsicht bei Fertigsuppen geboten. Hier wird von Herstellern gerne Wein oder auch Sherry zur Verfeinerung verwendet werden.
Foodwatch fordert Kennzeichnungspflicht
Eine gesetzlich geltende Kennzeichnungspflicht fordert Foodwatch hierzulande seit Jahren. In Großbritannien wird alkoholfreies Bier beispielsweise als alkoholreduziertes Bier ausgezeichnet, da es bis zu 0,5 Prozent Alkohol enthält. Vielleicht sollte sich Deutschland in dem Fall mal ein Beispiel an den Briten nehmen.
Quelle: Wunderweib / Foodwatch