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Prospekte sorgen für Verwirrung

Trotz Verkaufsverbot: Discounter werben für Feuerwerkskörper

Obwohl seit Mitte Dezember feststeht, dass in diesem Jahr kein Feuerwerk für Silvester verkauft werden darf, werben Aldi, Lidl & Co. in ihren aktuellen Prospekten für Böller und Raketen. Für die missglückte Werbung hat der Discounter Aldi eine merkwürdige Begründung parat.

Böllerwerbung sorgt für Verwirrung

Die Bundesregierung hat am 13. Dezember ein generelles Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper erlassen und rät davor ab, sich privat mit Raketen oder Knallern für Silvester einzudecken. Vielerorts darf auch nicht gezündet werden. Trotzdem zeigen sowohl Aldi Nord als auch Aldi Süd wenige Tage vor Silvester in ihren aktuellen Prospekten auf mehreren Seiten Raketen und Böller und sorgen damit für Verwirrung.

Normalerweise gelten die Angebote für Feuerwerk immer ab dem 29. Dezember, doch in diesem Jahr ist der Verkauf verboten. Eigentlich. Laut "Bild"-Zeitung gab es von Aldi Nord dennoch einen zwölf-seitigen Extra-Prospekt für Feuerwerk. Aldi Süd nutzte die letzten drei Seiten seines Prospektes, um für das Silvestersortiment zu werben. 

Erklärungsversuch für Feuerwerk-Prospekt 

Gegenüber der "Bild"-Zeitung erklärte ein Unternehmenssprecher von Aldi Nord: "Da wir die Bewerbung unserer Aktionen mit einem großen zeitlichen Vorlauf planen, wurden die entsprechenden Angebote in unseren Werbemitteln zum Teil bereits veröffentlicht." 

Der Extra-Prospekt wurde daraufhin mit einem Hinweis zum Verkaufsverbot versehen. Auf den Seiten prangt nun auf einem roten Balken der Satz: "Aufgrund des Regierungsbeschlusses findet in diesem Jahr kein Feuerwerksverkauf statt". Und im Kleingedruckten steht zudem: "Einzelne Regionen haben komplette Feuerwerksverbote erlassen."

Doch nicht alle Prospekte wurden mit einem solchen Extra-Hinweis zum Verkaufsverbot versehen. 

Verbraucher nehmen Unternehmen Erklärung nicht ab

Wie passt nun dieser Erklärversuch mit dem Drucken des Extra-Hinweises zusammen? Der Aldi-Sprecher sagte, man habe nichts mehr ändern können und trotzdem hatte man offenbar genügend Zeit, die Feuerwerks-Seiten mit einem roten Banner zu versehen. 

Verbraucher machten ihrer Verwunderung in den Sozialen Medien Luft. Viele nehmen dem Unternehmen die abgegebene Erklärung nicht ab. So schrieb zum Beispiel ein Twitter-Nutzer: "Aldi hätte den Feuerwerk-Teil des Heftes weg lassen können (letzte 3 Seiten) hat sich aber für "wir drucken alles neu mit roter Banderole" entschieden."

Ein anderer Nutzer sieht in dem überflüssigen Aldi-Prospekt eine Ressourcenverschwendung und wies auf den Umweltaspekt hin: "ALDI legt dem Prospekt eine 12-seitige(!) Beilage bei, in der das Feuerwerk gezeigt wird, was man hätte kaufen können. Der rote Störer wurde nur nicht etwa nachträglich draufgedruckt, sondern ist Teil des Designs, also Absicht. Was eine Ressourcenverschwendung & Umwelt-GAU".

Feuerwerk bereits gekauft? Das musst zu beachten!

Das Zünden von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen, wie beispielsweise Marktplätzen, Straßen oder Brücken ist bundesweit untersagt. Die Polizei und die zuständigen Ordnungsämter drohen bei Verstoß mit hohen Bußgeldern und Anzeigen.

Wer zum Beispiel noch Restbestände vom letzten Jahr im Keller hat, darf eine geringe Menge (!) auf seinem privaten Grundstück zünden. Allerdings gelten für bestimmte Kommunen und Gemeinden ausnahmslose Feuerwerksverbote. Vorsicht auch bei geltender Ausgangssperre: Verbraucher dürfen ihre Wohnung oder ihr Haus in den Nachtstunden nur aus einem triftigen Grund verlassen. 

Betroffene, die Restbestände zünden möchten, sollten die zuständige Behörden kontaktieren und nachfragen, ob sie diese mit Einhaltung aller Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen auf ihrem Privatgelände abfeuern dürfen.

Quelle: Focus Online, Bild-Zeitung, Chip.de