Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude gilt ab 1. November 2020. Das Gesetz beinhaltet laut Focus Online jedoch keine höheren energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäuden. Letztere sollen 2023 erneut unter die Lupe genommen werden.
Das Gesetz gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu senken. Erreicht werden soll das durch effizientere Anlagen und baulichen Wärmeschutz.
Wer ein Haus saniert, der muss ab November Folgendes beachten: Neben Vermietern und Verkäufern sind ab sofort auch Makler verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen und bei Vertragsabschluss zu übergeben. Das bedeutet, dass bei der Immobilienanzeige sämtliche Informationen vorliegen müssen. Wer künftig eine Sanierung umsetzen möchte, muss vorher ein Beratungsgespräch führen.
Darüber hinaus setzt das GEG das im Klimapaket vorgesehene Einbauverbot von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 um. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Öl- und Kohleheizungen nur noch unter ganz engen Voraussetzungen überhaupt noch eingesetzt werden (z. B.: wenn zur Wärme- und Kälteerzeugung bereits anteilig erneuerbare Energien eingesetzt werden). In diesem Zusammenhang ist auch eine Ausweitung des BAFA-Förderangebotes zum Austausch von Ölheizungen auch auf Kohleheizungen zu erwarten.
Gas- und Ölheizungen, die 1991 oder später eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen höchstens 30 Jahre lang betrieben werden. Wer seine alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lässt, wird mit einer Austauschprämie unterstützt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt einen Förder-Überblick.