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Alle Änderungen im Überblick!

Das ändert sich ab November: Steuer, KfZ-Versicherung, Ernährung

Der November hält wieder jede Menge Änderungen bei Regeln und Gesetzen bereit. Neben den neuesten Corona-Maßnahmen sind auch die Bereiche Gesundheit, Medizin sowie Versicherungen betroffen. Alle Neuerungen im Überblick gibt es hier.

Neue Corona-Regeln ab 2. November

Aufgrund der immer weiter steigenden Infektionszahlen beschlossen Bund und Länder am Mittwoch (28.10.) in einem Krisentreffen neue Einschränkungen, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Hiervon betroffen sind vor allem die Gastronomie und private Treffen. Alle Maßnahmen hier im Überblick:

Deutliche Kontaktbeschränkungen:

Treffen in der Öffentlichkeit von zwei Hausständen mit max. zehn Personen.

Veranstaltungsverbot:

Theater, Kinos, Museen, Opernhäuser, Fitnessstudios, Freizeitparks werden geschlossen, Freizeit- und Amateursportbetriebe untersagt, Schwimm- und Spaßbäder geschlossen.

Betriebe werden geschlossen:

Restaurants, Kneipen, Bars, Clubs werden geschlossen.
Ausgenommen: Kantinen & Lieferung/Abholung von Speisen.
Schließung von Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios. Friseursalons bleiben geöffnet. Auch medizinische Behandlungen wie Physiotherapien sind weiterhin möglich.

Keine touristischen Übernachtungsangebote

Nur „notwendige und ausdrücklich nicht touristische“ Übernachtungen erlaubt.

Schulen & Kitas bleiben geöffnet!

Groß-, Einzelhandel bleibt offen!

Neue Quarantäne-Verordnung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Ab dem 8. November tritt eine bundeseinheitliche Regelung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten außerhalb von Deutschland in Kraft.

Die neue Muster-Quarantäneverordnung für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten dient der „gemeinsamen Arbeitshilfe“ laut Bundesregierung. Die Handhabung von Einreisenden liegt in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes, daher kann es bei den Regelungen zu länderspezifischen Unterschieden kommen. Die Einreiseanmeldung für Reiserückkehrer soll ab dem 8. November online stattfinden, heißt es vonseiten der Bundesregierung.

Das sind die neuen Regeln laut der Verordnung:

  • Die Quarantänepflicht wird von 14 auf zehn Tage herabgesetzt. Einreisende, die sich in den zehn Tagen vor ihrer Rückreise, in einem vom RKI eingestuften Risikogebiet, aufgehalten haben, müssen unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne.
  • Einreisende müssen sich beim Gesundheitsamt melden.
  • Frühestens fünf Tage nach Einreise kann die Quarantänepflicht aufgehoben werden, sofern ein negativer Corona-Test vorliegt.
  • Wenn der Test negativ ausfällt, aber innerhalb von zehn Tage Symptome einer Covid-19-Erkrankung auftreten, müssen Betroffene einen weiteren Test machen.

Ernährungsampel Nutri-Score geht an den Start

Ab dem 1. November 2020 darf der Nutri-Score auf Verpackungen von Fertigprodukten gedruckt werden. Eine Pflicht zur Kennzeichnung besteht nicht, die Verwendung ist freiwillig und liegt beim Hersteller, heißt es bei der Fachzeitschrift „Werben & Verkaufen“.

Die Ernährungskennzeichnung soll auf einer fünfstufigen Skala dem Verbraucher deutlich machen, wie die Nährwertqualität des Produktes bewertet wird. Die Einteilung reicht von einem grünen A bis zu einem roten E. Der Verbraucher soll somit auf den ersten Blick erkennen können, ob das Lebensmittel einer gesunden Ernährung beisteuert oder eben nicht. In die Gesamtbewertung fließen neben Zucker, Fett und Salz auch empfehlenswerte Bestandteile wie Ballaststoffe mit ein.

Da die Kennzeichnung bislang auf freiwilliger Basis der Hersteller läuft, fordert u.a. der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherorganisation Foodwatch deshalb eine EU-weit verpflichtende Einführung der Kennzeichnung. So setzt sich der Nutri-Score genau zusammen.

Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel naht

Der 30. November ist der jährliche Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel. Bis zu diesem Tag muss die Kündigung eingereicht sein, denn diese muss bis zu einem Monat vor Laufzeitende vorliegen und die überwiegende Zahl der Verträge läuft bis Ende Dezember. Ohne Kündigung wird die Versicherung um ein Jahr verlängert. 

Wechsel der Steuerklasse bis 30.11. möglich

Ehepaare und Lebenspartner können seit Anfang 2020 mehrmals im Jahr ihre Steuerklasse ändern, um die für sie steuergünstigste Kombination zu wählen - vorher war dies nur einmal jährlich möglich. Die Änderung kann bis spätestens 30. November 2020 beantragt werden. 

Dosierung muss aufs Rezept

Ab dem 1. November sind Ärzte verpflichtet, auch auf Rezepte für Fertigarzneimittel die Dosierung anzugeben. Dies kann unterbleiben, wenn Patienten einen Medikationsplan erhalten. Dadurch sollen die Arzneimittelsicherheit erhöht und Fehldosierungen vermieden werden, heißt es laut Focus Online. Für Apotheken bedeutet dies nicht zuletzt eine weitere Angabe, die zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen ist, um Strafen der Krankenkassen zu vermeiden. Die Dosierung wird als Pflichtangabe in § 2 Abs. 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) aufgenommen. 

Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. November in Kraft

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude gilt ab 1. November 2020. Das Gesetz beinhaltet laut Focus Online jedoch keine höheren energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäuden. Letztere sollen 2023 erneut unter die Lupe genommen werden. 

Das Gesetz gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu senken. Erreicht werden soll das durch effizientere Anlagen und baulichen Wärmeschutz.

Wer ein Haus saniert, der muss ab November Folgendes beachten: Neben Vermietern und Verkäufern sind ab sofort auch Makler verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen und bei Vertragsabschluss zu übergeben. Das bedeutet, dass bei der Immobilienanzeige sämtliche Informationen vorliegen müssen. Wer künftig eine Sanierung umsetzen möchte, muss vorher ein Beratungsgespräch führen. 

Darüber hinaus setzt das GEG das im Klimapaket vorgesehene Einbauverbot von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 um. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Öl- und Kohleheizungen nur noch unter ganz engen Voraussetzungen überhaupt noch eingesetzt werden (z. B.: wenn zur Wärme- und Kälteerzeugung bereits anteilig erneuerbare Energien eingesetzt werden). In diesem Zusammenhang ist auch eine Ausweitung des BAFA-Förderangebotes zum Austausch von Ölheizungen auch auf Kohleheizungen zu erwarten. 
Gas- und Ölheizungen, die 1991 oder später eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen höchstens 30 Jahre lang betrieben werden. Wer seine alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lässt, wird mit einer Austauschprämie unterstützt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt einen Förder-Überblick.

Weniger Chemikalien in Textilien

Bei der Textilproduktion soll ab November der Einsatz unterschiedlicher Chemikalien eingeschränkt oder sogar verboten werden. Dies betreffe 33 Substanzen, darunter Arsen, Blei, Benzol, Cadmium und Chrom, die erwiesenermaßen oder wahrscheinlich krebserregend sind. Diese Stoffe unterliegen dann strengeren Grenzwerten beim Einsatz in Textilien.