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Verspätete Bahn, Impfzertifikat, Corona-Bonus & Co.

Diese neuen Gesetzesänderungen treten im Juni in Kraft

Im Juni werden wichtige Änderungen am alltäglichen Leben wirksam. Von Corona-Regeln bis zu Social Media-Haftung und Gartengestaltung: RPR1. gibt einen Überblick.

Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern 

Bis Juni 2021 konnten Elternteile Neugeborene einer Operation unterziehen lassen, die zur Angleichung an das maskuline oder feminine Geschlecht führen sollte. Jetzt ist damit Schluss. Eine solche Operation ist nur noch gestattet, wenn eine medizinische Notwendigkeit von einem ärztlichen Gremium nachgewiesen werden kann. 

Google löscht Konten und schränkt Speicherplatz ein 

Der Suchmaschinendienst Google schafft sich mit neuen Regelungen die Möglichkeit, Benutzerkonten zu löschen. Das soll passieren, wenn ein Konto mindestens zwei Jahre ungenutzt blieb. Drei Monate vor der Auflösung des Accounts erhalten betroffene Benutzer*innen einen Hinweis per Mail zugesendet. 

Wer bislang seine Bilder auf dem Cloud-Dienst Google Drive oder Google Fotos verstaute, könnte im Juni vor Problemen stehen: Zusammen weisen Google Drive, Google Fotos und Mails ein kostenloses Speichervolumen von 15 GB auf. Erhalten bleiben aber Dateien, die bereits jetzt den Speicherplatz überschreiten. 

Rückerstattung nach Zug-Verspätungen 

Pendler*innen, die sich auf die Bahn verlassen müssen, haben ein hartes Los: Bahn-Verspätungen oder Ausfälle stehen an der Tagesordnung und nerven die Kund*innen der Bahn ungemein. Bisher musste zur Rückerstattung der Bahntickets ein Formular ausgefüllt und postalisch an die DB verschickt werden. 

Digitale Lösungen: Ab dem 01. Juni bietet die Bahn ihren Kunden an, dieses Formular per App oder auf der Website auszufüllen und abzuschicken, um die Rückerstattung zu erwirken. Der bisherige Weg über die Post bleibt allerdings weiterhin bestehen. 

Haftungen für Urheberrechtsverletzungen für Social Media 

Bislang regelte ein Beschluss der EU wie mit Urheberrechtsverletzungen auf Social Media vorgegangen wird. Da dieser allerdings im Juni nichtig wird, musste eine Gesetzgebung auf nationaler Ebene gefunden werden. Der Bundestag kam dabei zu dem Ergebnis, dass ab dem 07. Juni die Plattformen selbst für die Inhalte haften müssen. 

Zusätzliche Nutzungsbedingungen auf YouTube 

Änderungen, die über die Haftung der Urheberrechtsverletzung hinausgehen, treten auf der Videoplattform YouTube ab dem 01. Juni in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt darf die Plattform Werbung auf allen Kanälen schalten. Bisher war dies lediglich auf YouTube-Partnerkanälen der Fall. 

Darüber hinaus baut YouTube seine eingeschränkte Gesichtserkennung aus. Diese Nutzungsbedingungen akzeptieren Besucher*innen der Plattform automatisch mit der Verwendung der Homepage oder App. 

Überhängende Äste: Nachbarschaftsstreit wird am Bundesgerichtshof entschieden 

Äste, die sich nicht an die Grundstücksbegrenzung halten, sind vielen Nachbar*innen ein Dorn im Auge. Die bisherige Regelung sah vor, dass man überhängende Äste auf dem eigenen Grundstück abschneiden durfte. Der Bundesgerichtshof entscheidet am 11. Juni über den Sonderfall, was passiert, wenn abgeschnittene Äste den gesamten Baum destabilisieren könnten. 

Digitales Impfzertifikat 

Der digitale Impfpass als Alternative zum gelben Papier ist momentan in aller Munde. Wann genau diese Änderung ermöglicht wird, ist jedoch nicht abzusehen. Allerdings sollen allen EU-Bürger*innen noch im Juni QR-Codes zugeschickt werden, die eine Covid19-Impfung ausweisen können. 

Aufhebung der Impfpriorisierung 

Ab dem 07. Juni können viele Personen in Deutschland aufatmen. Um das Impftempo weiter anzuziehen, kann sich dann in Deutschland jeder gegen das Corona-Virus impfen lassen. Die Einteilung in Prioritätsgruppen spielt ab diesem Datum keine Rolle mehr. 

Corona-Bonus: Erhöhung der Ausbildungsprämie für Unternehmen 

Vielen Absolvent*innen haben besonders in Zeiten der Pandemie Schwierigkeiten, einen geeigneten Ausbildungsplatz zu finden. Wenn ein Unternehmen auch während der Corona-Krise gleichbleibend viele Ausbildungsverträge abschließt, winken ab Juni Finanzspritzen. 

Bislang war die Ausbildungsprämie in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro pro Auszubildenden nur Unternehmen möglich, die maximal 249 Mitarbeiter*innen vorwiesen. Ab dem 01. Juni ist dies Betrieben mit einer Maximalanzahl von 499 Beschäftigten möglich. 

Quelle: Focus Online