Bislang war der Fingerabdruck für den Personalausweis eine optionale Entscheidung. Das ändert sich ab dem zweiten August. Ab dann ist es Pflicht, bei der Beantragung eines neuen Persos seine Fingerabdrücke zu hinterlegen. Gespeichert werden die Abdrücke auf einem integriertem Chip und soll damit die Fälschungssicherheit erhöhen.
Gegen die Gesetzesänderungen gibt es allerdings auch deutliche Kritik: Datenschützer*innen sehen in der Pflicht einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bevölkerung. Wirklich neu ist das Verfahren allerdings nicht. Schon seit 2007 müssen wir Fingerabdrücke für den Reisepass abgeben.