Steuerpflichtige haben noch bis Ende des Jahres Zeit ihre Steuerlasst zu senken. Richtig viel lässt sich bei Ausgaben rund um den eigenen Haushalt sparen. Für Handwerkerleistungen werden bis zu 6000 Euro pro Jahr anerkannt. Für das Reinigen der Wohnung sowie Gärtnerarbeiten liegt die Fördergrenze bei 20.000 Euro. Grundsätzlich dürfen 20 Prozent des Arbeitslohns von bis zu 6000 Euro abgesetzt werden. Die jährliche Begrenzung liegt damit bei maximal 1200 Euro im Jahr. Abgesetzt werden kann alles, was mit Renovierung, Reparatur, Erhalt oder Modernisierung zu tun hat.
Ist der Betrag ausgeschöpft, zahlen Auftraggeber weitere Leistungen besser im neuen Jahr. Entscheidend ist, wann das eigene Konto belastet wird, heißt es beim Express.
Arbeitnehmern werden automatisch Werbungskosten von 1000 Euro abgezogen, bei der Ermittlung der Einkünfte. Alles, was darüber hinausgeht, senkt die Steuerlast. Fortbildungen für 2020 könnten bereits jetzt anbezahlt werden.