Neue Regeln für Radfahrer ab 2017
Der Jahreswechsel bringt neue Regeln für Radfahrer in der Straßenverkehrsordnung mit sich. Die neuen Regeln erleichtern es Eltern, mit ihren Kindern auf Rädern unterwegs zu sein.
Der Jahreswechsel bringt neue Regeln für Radfahrer in der Straßenverkehrsordnung mit sich. Die neuen Regeln erleichtern es Eltern, mit ihren Kindern auf Rädern unterwegs zu sein.
Als Erwachsener mit Kindern auf den Rad unterwegs zu sein, konnte sich bisher als echtes Problem herausstellen: Kinder unter acht Jahren durften ausschließlich auf dem Gehweg fahren, während dies den begleitenden Erwachsenen untersagt war. Die Änderungen in der Straßenverlehrsordnung zum Jahreswechsel machen es nun möglich, dass eine Begleitperson ab 16 Jahren zusammen mit dem Kind den Gehweg befahren darf. Somit ist die elterliche Aufsichtspflicht garantiert und dem gemeinsamen Fahrradfahren steht nichts mehr im Wege.
Die Regelung gilt allerdings nur für eine einzelne Aufsichtsperson. Alle anderen Erwachsenen müssen weiterhin auf der Straße fahren. Gibt es einen Radweg, der klar von der Fahrbahn abgegrenzt ist, darf dieser nach den neuen Regelungen auch von Kindern unter acht Jahren benutzt werden. Beim Wechsel der Straßenseite müssen die Kleinen allerdings wie gewohnt vom Fahrrad absteigen und schieben, da für sie das Fahren auf der Straße weiterhin verboten ist. Außerdem gilt noch immer: Fußgänger haben Vorrang!
Obwohl an vielen Radwegen bereits Fahrradampeln angebracht wurden, sind diese ab dem 1. Januar nicht mehr geltend. Stattdessen müssen sich Radfahrer nun nach den Ampeln des Autoverkehrs richten. Auch wenn ein Radweg parallel zu einem Fußgängerweg verläuft, ist für alle Fahrradfahrer nicht die Fußgängerampel, sondern die „Auto-Ampel“ auschlaggebend. Diese neue Regelung ist auch für Autofahrer wichtig: Wer rechts abbiegt, muss besonders auf Radfahrer achten, die trotz roter Fußgänger Ampel noch die Straße überqueren können.
Ab dem Jahreswechsel wurde auch ein neues Schild in den Straßenverkehr aufgenommen: „E-Bikes frei“. Hiermit sind allerdings nicht nur die klassischen E-Bikes gemeint, also Fahrräder, die einen zusätzlichen Elektromotor besitzen, sondern auch Mopeds und Scooter bis zu 25 km/h.
Quelle: n-tv.de