Nach den Sommerferien nehmen auch die letzten beiden Bundesländer im September den Regelbetrieb wieder auf. Um Corona-Neuinfektionen einzudämmen, gilt in Bayern sowie Baden-Württemberg eine Maskenpflicht in den Schulen.
Diese erstreckt sich in Baden-Württemberg, anders als in Bayern, jedoch nicht auf den Unterricht. Die Masken müssen auf den sogenannten Bewegungsflächen, auf dem Weg zur Toilette, in Fluren und Aulen sowie auf Pausenhöfen getragen werden. Nur am Platz selbst dürfen die Schüler die Masken abnehmen. Aber auch das kann sich je nach Situation ändern.
In Bayern hingegen gilt an den Schulen zunächste für neun Schultage eine Maskenpflicht für alle Schüler im Unterricht. Ausgenommen bleiben Grundschüler und Lehrer, teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag nach Beratungen mit Eltern-, Lehrern- und Schülervertretern in der Staatskanzlei in München mit.