Das ändert sich ab dem 01. Oktober 2017
Ab Oktober stehen wieder einige Gesetzesänderung und Neuerungen ins Haus. Damit Du weißt, was sich ändert, und ob Du betroffen bist, gibt es hier die wichtigsten Regelungen Überblick.
Ab Oktober stehen wieder einige Gesetzesänderung und Neuerungen ins Haus. Damit Du weißt, was sich ändert, und ob Du betroffen bist, gibt es hier die wichtigsten Regelungen Überblick.
Bereits im April dieses Jahres hat die Bundesregierung mit der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ auf die wachsende Anzahl an Drohnen reagiert, die hierzulande immer öfter gesehen werden. Nun tritt ab dem 01. Oktober eine weitere Verschärfung in Kraft. Diese sieht vor, dass alle unbemannten Flugobjekte ab einem Gewicht von 250 Gramm gekennzeichnet sein müssen. Hierfür sollen feuerfeste und permanent anhaftende Plaketten oder spezielle Aufkleber zum Einsatz kommen. In Schadensfällen soll es dadurch schneller möglich sein, den Eigentümer ausfindig zu machen.
Außerdem ist ab dem 01. Oktober für Flugmodelle ab einem Gewicht von zwei Kilogramm die Vorlage eines Kenntnisnachweises Pflicht. Diese kann durch eine gültige Pilotenlizenz oder eine Bescheinigung durch eine anerkannte Stelle des Luftfahrt-Bundesamtes mit einem Mindestalter von 16 Jahren erfolgen.
Ergibt sich die Einweisung des Fluggerätes durch einen Luftsportverein, so kann die Bescheinigung auch schon ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erworben und damit vorgelegt werden. Wer auf einem Modellfluggelände fliegt, benötigt keinen gesonderten Drohnen-Führerschein.
Wer am oder nach dem 01. Oktober 2017 aus dem Krankenhaus entlassen wird, kann sich über eine bessere Nachsorge freuen. Patienten, die Hilfe oder Pflege im Alltag benötigen, Familienangehörige, die unterstützt werden müssen oder mögliche Nachbehandlungen, die nötig sind, werden ab sofort durch ein standardisiertes Entlassungsmanagement geregelt.
Ziel dieser Neuregelung ist es, dass sich gesetzlich versicherte Patienten im Nachgang ihres stationären Krankenhausaufenthaltes sicherer und besser betreut fühlen.
Ab Sonntag ist es außerdem gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt zu heiraten. Eingetragene Lebenspartnerschaften können darüber hinaus ab dem 01. Oktober in eine Ehe umgewandelt werden. Da die Umstellung und Anpassung der Software in den deutschen Standesämtern noch in Arbeit ist, können gleichgeschlechtliche Ehen allerdings erst ab dem 01. November 2018 in das Personenstandsregister aufgenommen werden
Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ soll ab dem 01. Oktober 2017 ein schnelleres und härteres Vorgehen gegen Hass-Kommentare, Hetze, Mobbing, Gewaltandrohungen und Terror-Propaganda im Internet möglich machen. Vor allem soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter sind dann verpflichtet, strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nachdem sie gemeldet worden sind, zu löschen. In nicht eindeutigen Fällen soll eine Frist von sieben Tagen gewährt werden. Bei Nichteinhalten des Gesetzes drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.
Wer den 31. Oktober 2017 noch nicht auf dem Schirm hat, der sollte sich diesen rot im Kalender markieren. Denn an diesem Tag jährt sich die Veröffentlichung der 95 Luther-Thesen zum 500. Mal. Aus diesem Grund ist der Reformationstag in diesem Jahr ein bundesweiter und damit zusätzlicher Feiertag.
Quelle: dpa / Neue Osnabrücker Zeitung