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Vorsicht in der fünften Jahreszeit

Polizei warnt in der närrischen Zeit vor K.O.-Tropfen

Nicht selten kommt es vor, dass gerade auf Faschingsveranstaltungen sogenannte "K.O.-Tropfen" in Getränke gemischt werden. Die Opfer sollen damit willen- oder sogar bewusstlos gemacht werden. Die Polizei gibt wertvolle Tipps, wie sich jeder schützen kann.

Getränk mal kurz unbeaufsichtigt gelassen

„Man sollte sein Getränk immer im Blick behalten und bei offenen Getränken, die einem von Unbekannten spendiert werden, besonders vorsichtig sein“, rät Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Drinks könnten sonst schnell und unbemerkt sogenannte K.O.-Tropfen hinzugefügt werden. Oft handelt es sich dabei um GHB (Gammahydroxybutyrat), auch bekannt als Liquid Ecstasy. 

Schon nach 20 Minuten außer Gefecht

Schon zehn bis 20 Minuten nach der unbewussten Einnahme beginnen die Tropfen zu wirken: Nach anfänglicher Euphorie folgen rasch Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wacht später auf und kann sich an nichts erinnern. „Eine Kombination aus Alkohol oder anderen Drogen mit solchen K.O.-Tropfen ist besonders gefährlich. Häufig kann sich das Opfer danach gar nicht oder nur noch verschwommen daran erinnern, was passiert ist. Durch diesen Misch-Konsum erhöht sich zudem das Risiko, einen gesundheitlichen Schaden davonzutragen. Bei einer zu hohen Dosis kann es bis zum Ersticken durch Atemlähmung kommen“, warnt Klotter.

Nur wenige Stunden lang im Blut nachweisbar

Hat man den Verdacht, dass einem K.O.-Tropfen verabreicht wurden z.B. weil man motorische oder psychische Auffälligkeiten verspürt, die man sich nicht erklären kann, sollte man schnellstens einen Arzt oder die nächste Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. K.O.- Tropfen können nur wenige Stunden nach dem Konsum in Urin oder Blut nachgewiesen werden.

„Dann ist es wichtig, sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten“, so Klotter. „Nur so ist es möglich, Täter dingfest zu machen und damit auch andere davor zu schützen, ebenfalls Opfer zu werden."

So kannst du dich schützen

Selbst schützen kann man sich am besten, indem man sein Glas nicht aus den Augen lässt, oder Freunde bittet auf das Getränk zu achten. Außerdem sollten von Fremden keine Drinks angenommen werden.

Es gilt also:

  • Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen
  • Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen
  • Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen
  • Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen
  • Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen
  • Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal

Quelle: Polizei