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Achtung, Ablaufdatum beachten!

Erste Frist rückt näher: Wer bald seinen Führerschein umtauschen muss

Ablaufdatum für Führerscheine vorgeschrieben: Der unbefristete Lappen gehört der Vergangenheit an. Bis 2033 sollen ausschließlich fälschungssichere Führerscheindokumente im Umlauf sein und hierfür gibt es jetzt schon Fristen. Wann dein Führerschein umgetauscht werden muss, zeigen wir dir hier!

Fristen für Umtausch festgesetzt

Seit März 2019 ist es amtlich: Unsere Führerscheine müssen innerhalb einer bestimmten Frist umgetauscht werden. Das Verfallsdatum wurde neu gestaffelt. Die entsprechende Verordnung hat die EU durchgedrückt. Bekannt ist dies schon seit 2016, aber das Verfahren ist erst im März mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt auch in Deutschland offiziell in Kraft getreten, berichtete Focus Online. 

Fahrerlaubnis auch weiterhin unbefristet

Wichtig:

Zu unterscheiden ist dabei, dass die Fahrerlaubnis an sich nicht verfällt, das "Verfallsdatum" gilt nur für das Dokument ansich und hat nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren. 

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die es vorsieht, dass es ab 2033 ausschließlich fälschungssichere Führerscheindokumente geben soll. Außerdem sollen alle „Lappen“ in einer gemeinsamen Datenbank erfasst werden, damit ein Missbrauch verhindert wird.

Wie viele Führerscheine müssen getauscht werden?

Rund 43 Millionen Führerscheine, so das Bundesverkehrsministerium, müssen umgetauscht werden. 15 Millionen Papier-Führerscheine sowie 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine sind in Deutschland im Umlauf. 

Die EU sieht für den Führerschein-Umtausch eine zeitliche Staffelung vor, die sich nach dem Ausstellungs- bzw. Geburtsdatum der Führerscheininhaber*innen orientiert. Der Umtausch muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.

Zwei Unterscheidungen für Umtauschpflicht:

  • Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
    (Hier ist für das Umtauschdatum das Geburtsjahr des Führerscheininhabers maßgeblich.)
  • Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 (aber vor dem 19. Januar 2013) ausgestellt wurden. 
    (Hier ist das Jahr der Ausstellung relevant.)
  • Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Sie sind bereits nur noch 15 Jahre gültig.

Geburtsjahrgänge vor 1953 sind von der Umtauschpflicht ausgenommen

Wie Focus Online unter Berufung auf den Verkehrsausschuss erklärt, müssen ältere Fahrer*innen ihren Führerschein nicht tauschen. Es solle ihnen damit erspart werden, das Dokument umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag im Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen. 

Wer muss als Erstes den Führerschein tauschen?

Damit ein Ansturm auf die Behörden verhindert wird, werden laut Gesetz die Umtauschfristen gestaffelt.

Betroffen vom frühesten Umtauschtermin sind vor allem ältere Fahrer*innen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Sie müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2022 getauscht haben. 

Wer seinen Führerschein erst im Jahr 2012 bis 2013 erworben hat, kann sich noch Zeit lassen, denn hier liegt der Stichtag erst im Jahr 2033. 

Hier sind alle Bestimmungen zusammengestellt - abgestuft nach Geburtsjahrgängen der Fahrer*innen und Ausstellungsdatum der Führerscheine:

Bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine:

Nach Geburtsjahr gestaffelt:

  • Vor 1953 geboren: Ein Umtausch ist bis 19.01.2033 möglich.
  • Geburtsjahre 1953 bis 1958: Der Behördengang muss bis 19.01.2022 erledigt werden.
  • Geburtsjahre 1959 bis 1964: Der Führerschein verfällt am 19.01.2023.
  • Geburtsjahre 1965 bis 1970: Der Umtausch muss bis spätestens 09.01.2024 erfolgen.
  • Nach 1971 geboren: Fahrer*innen haben bis zum 19.01.2025 Zeit für die Führerschein-Beantragung.

Ab dem 1. Januar 1999 ausgestellte Führerscheine:

Nach Ausstellungsjahr geregelt:

  • Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001: Der Umtausch muss bis spätestens zum 19.01.2026 erfolgen.
  • Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004: Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 19.01.2027.
  • Ausstellungsdatum zwischen 2005 und 2007: Der Behördengang muss bis 19.01.2028 erledigt werden.
  • Ausstellungsdatum 2008: Alle Führerscheine verfallen zum 19.01.2029.
  • Ausstellungsdatum 2009: Fahrer*innen haben bis 19.01.2030 Zeit für den Tausch.
  • Ausstellungsdatum 2010: Der Lappen muss bis zum 19.01.2031 umgetauscht werden.
  • Ausstellungsdatum 2011: Für den Behördengang bleibt bis zum 19.01.2032 Zeit.
  • Ausstellungsdatum 2012 – 18.01.2013: Der Umtausch muss bis spätestens zum 19.01.2033 erfolgen.

Möglichst viele Alt-Führerscheine sollen bis zum Jahr 2028 umgetauscht worden sein, denn ab diesem Zeitpunkt verlieren auch die im Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen verlängert werden, erklärt der Verkehrsausschuss im Bundesrat.

Welche Papiere brauche ich zum Führerscheinumtausch?

Die Verlängerung der "Pappe" muss auf eigene Kosten getragen werden. Für den Umtausch benötigt man ein neues Foto, den alten Führerschein, den Personalausweis oder den Pass. Eine erneute Prüfung oder etwaige Eignungstests sind bei normalen PKW- oder Motorradführerscheinen nicht vorgesehen.

Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für das biometrische Passfoto.

Übrigens: Wer mit einem abgelaufenen Führerschein erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro!