Damit ein Ansturm auf die Behörden verhindert wird, werden laut Gesetz die Umtauschfristen gestaffelt.
Betroffen vom frühesten Umtauschtermin sind vor allem ältere Fahrer*innen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Sie müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2022 getauscht haben.
Wer seinen Führerschein erst im Jahr 2012 bis 2013 erworben hat, kann sich noch Zeit lassen, denn hier liegt der Stichtag erst im Jahr 2033.
Hier sind alle Bestimmungen zusammengestellt - abgestuft nach Geburtsjahrgängen der Fahrer*innen und Ausstellungsdatum der Führerscheine:
Bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine:
Nach Geburtsjahr gestaffelt:
- Vor 1953 geboren: Ein Umtausch ist bis 19.01.2033 möglich.
- Geburtsjahre 1953 bis 1958: Der Behördengang muss bis 19.01.2022 erledigt werden.
- Geburtsjahre 1959 bis 1964: Der Führerschein verfällt am 19.01.2023.
- Geburtsjahre 1965 bis 1970: Der Umtausch muss bis spätestens 09.01.2024 erfolgen.
- Nach 1971 geboren: Fahrer*innen haben bis zum 19.01.2025 Zeit für die Führerschein-Beantragung.
Ab dem 1. Januar 1999 ausgestellte Führerscheine:
Nach Ausstellungsjahr geregelt:
- Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001: Der Umtausch muss bis spätestens zum 19.01.2026 erfolgen.
- Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004: Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 19.01.2027.
- Ausstellungsdatum zwischen 2005 und 2007: Der Behördengang muss bis 19.01.2028 erledigt werden.
- Ausstellungsdatum 2008: Alle Führerscheine verfallen zum 19.01.2029.
- Ausstellungsdatum 2009: Fahrer*innen haben bis 19.01.2030 Zeit für den Tausch.
- Ausstellungsdatum 2010: Der Lappen muss bis zum 19.01.2031 umgetauscht werden.
- Ausstellungsdatum 2011: Für den Behördengang bleibt bis zum 19.01.2032 Zeit.
- Ausstellungsdatum 2012 – 18.01.2013: Der Umtausch muss bis spätestens zum 19.01.2033 erfolgen.
Möglichst viele Alt-Führerscheine sollen bis zum Jahr 2028 umgetauscht worden sein, denn ab diesem Zeitpunkt verlieren auch die im Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen verlängert werden, erklärt der Verkehrsausschuss im Bundesrat.