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Individuelle Reife auch entscheidend

Kinder alleine zuhause lassen: Ab wann darf man das?

Irgendwann kommt der Moment, wenn man die Kinder alleine zuhause lassen muss oder will - gezwungen durch geschlossene Schulen oder freiwillig, um den Kindern mehr Selbstständigkeit zu zusprechen. Doch ab wann kann man diesen Schritt gehen und kann man sich dadurch strafbar machen, wenn man den Sohn oder die Tochter alleine zuhause lässt?

Individuelle Reife des Kindes ist entscheidend

Gerade in den ersten Jahren ist es für Eltern oft unvorstellbar ihren jungen Nachwuchs aus den Augen zu lassen. Muss es dann doch mal sein, wird das Kind bei den Großeltern, Freunden oder Tanten und Onkeln sicher untergebracht. Ist das Kind ein wenig größer, kommt dann doch irgendwann der Moment, in dem man kurz etwas einkaufen oder man einen Termin wahrnehmen muss. Ein Babysitter ist nicht zur Hand, doch der Termin lässt sich nicht aufschieben. Sicherlich ist die individuelle Reife des Nachwuchs entscheidend, denn jedes Kind ist anders. Während sich das eine alleine wohlfühlt, hat das andere vielleicht Angst alleine zu sein.

Ganz klar sollte man die individuelle Situation und die Reife des Kindes berücksichtigen. Eltern können ihre Kinder meist gut einschätzen, ob sie mit der Situation klar kommen. Ein Kind das bekannt dafür ist, ständig etwas anzustellen und Quatsch zu machen, sollte noch nicht alleine gelassen werden. Hier wartet man besser ab, bis das Kind reifer ist.

Doch ab wann kann man nun sein Kind alleine zuhause lassen, um zum Beispiel schnell den Einkauf zu erledigen?

Genau diese Frage hat eine Mutter im britischen Elternforum Mumsnet gestellt und es dauerte nicht lange, da bekam sie auch schon die ersten Antworten. 

Im Durchschnitt mit etwa 10 Jahre zum ersten Mal alleine

Ein Großteil der Eltern, die auf den Beitrag antworteten, warten erstaunlich lange, bis sie den eigenen Nachwuchs tatsächlich mal für eine oder mehrere Stunden alleine zuhause lassen. Im Durchschnitt sind die Kinder etwa zehn Jahre alt, wenn man den Antworten Glauben schenkt. Andere wiederum haben keine Bedenken ihre Kinder bereits im Grundschulalter kurz alleine zu lassen, vor allem wenn es ältere Geschwister gibt, die die Aufsicht übernehmen können. 

Auf einen gemeinsamen Tenor sind die Eltern nicht gekommen, waren sich aber einig, dass der richtige Zeitpunkt immer inidividuell entschieden werden muss.

"Helicopter"-Eltern im Anflug?

Heutzutage taucht oft der Begriff "Helicopter-Eltern" auf. Im Umgang mit den eigenen Kindern ist man heute deutlich vorsichtiger. Vor zwanzig oder dreißig Jahren war dies noch anders. Damals war es schon fast üblich, selbst Kleinkinder während des Mittagsschlafes alleine zuhause zu lassen, um Dinge außerhalb der vier Wände erledigen zu können. Undenkbar für die heutige Generation von Eltern. Das Bewusstsein in Bezug auf die Aufsichtspflicht hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verstärkt.

Doch was sagt das Gesetz?

Während die Eltern im britischen Forum ihre Kinder erst relativ spät alleine zuhause lassen, sehen deutsche Gesetzgeber die Voraussetzungen etwas anders. So dürfen bereits Kinder im späten Kindergartenalter nachmittags schon einmal alleine gelassen werden. Dennoch, eine klare gesetzliche Regelung, wann Kinder alleine zuhause gelassen werden dürfen, gibt es nicht. Es gibt aber eine Aufsichtspflicht sowie elterliche Fürsorge. Beide sehen vor, dass Eltern dafür Sorge tragen müssen, dass ihre Kinder weder zu Schaden kommen, noch anderen Schaden zufügen.

Doch der Gesetzgeber ist sich darüber bewusst, dass sich Kinder entwickeln müssen. Dies lässt einen gewissen Interpretationsrahmen zu. So kann man sich zum Beispiel an folgende richterliche Beschlüsse halten:

  • Kinder unter drei Jahren nicht alleine lassen.
  • Drei- bis Fünfjährige sollten alle 15 Minuten kontrolliert werden.
  • Sechsjährige Kinder können eine Stunde allein sein.
  • Siebenjährige können schon zwei Stunden alleine sein.
  • Zehnjährige und ältere Kinder: mehr als zwei Stunden.

Wie familie.de berichtet, bezogen sich diese Beschlüsse des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2009 auf Situationen, in denen man Kinder draußen ohne Aufsicht spielen ließ und die lieben Kleinen dann Schaden anrichteten.

Bestimmte Regeln können helfen

Einfach weggehen ohne den Kindern Bescheid zu sagen, ist jedenfalls keine gute Idee. Dies könnte vor allem Kinder traumatisieren, die gerade noch geschlafen haben, aufwachen und niemand ist da. Dies sorgt für Panik bei den Kleinen. Auch im Zimmer einschließen sollte man sie nicht, denn fäng es eventuell an zu brennen, können die Kinder nicht aus der Wohnung. Entscheidend sind bestimmte Regeln, die mit den Kindern individuell besprochen werden sollten. 

So ist es wichtig, vorher festzulegen, dass beispielsweise die Türe nicht geöffnet werden darf, wenn es klingelt und, dass Gefahrenquellen (Feuer, Herd, Strom) absolut tabu sind. Außerdem ist es hilfreich, wenn man seinem Kind eine Telefonnummer hinterlässt, die jederzeit angerufen werden kann, wenn etwas sein sollte. Zu guter Letzt sollte eine feste Uhrzeit verabredet werden, zu der man zurück ist.

Eltern können das Alleinsein mit den Kindern auch üben. Vielleicht klingelt man mal probeweise und schaut, ob die Kinder wirklich nicht die Tür aufmachen. 

Was versteht man eigentlich unter Aufsichtspflicht?

Die Aufsichtspflicht sieht vor, dass Eltern dafür Sorge tragen müssen, dass ihre Kinder weder zu Schaden kommen noch anderen Schaden zufügen. Dabei sind lediglich die Rechtsfolgen einer Verletzung der Aufsichtspflicht gesetzlich geregelt. Also die Frage, wer die Haftung im speziellen Fall übernimmt. Inhalt und Umfang einer ordnungsgemäßen Ausführung der Aufsichtspflicht sind jedoch nicht gesetzlich festgeschrieben.

Quelle: Stern / Jugendrecht, familie.de