Als der Werkstatt-Besitzer heimkam, sei fast alles Asche gewesen. 20 000 Euro habe er über die Bundesbank rekonstruieren können. 520 000 Euro wollte er nun von dem Bekannten - dem er übrigens die Freundschaft gekündigt habe - wieder bekommen.
Laut Gericht steht fest, dass der Ex-Kumpel die Heizung angemacht hatte. Auch die Summe von 540 000 Euro wurde als „wahr unterstellt“. Allerdings: Niemand hätte auf die Idee kommen können, dass jemand Geld in der Heizung versteckt, erklärten die Richter und wiesen die Klage ab.
Der Werkstatt-Besitzer kann noch in Revision gehen, die Frist läuft laut Gericht jedoch in wenigen Tagen ab.
Quelle: dpa