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Kino, Einkaufen, Urlaub & Co.?

Was darf ich alles tun, wenn ich krankgeschrieben bin?

Wer krank ist, gehört ins Bett und sollte sich nicht in der Öffentlichkeit rumtreiben. Wenn man von Kollegen oder dem Chef gesehen, kann einen das den Job kosten – das meinen zumindest viele. Stimmt aber nicht so ganz. Was du WIRKLICH darfst, wenn du krank bist, liest du hier.

Wann du eine Krankschreibung brauchst

Grundsätzlich musst du dich immer telefonisch oder zumindest per E-Mail bei deinem Arbeitgeber melden, wenn du aus Krankheitsgründen nicht kommen kannst. Das solltest du auch immer gleich zu Arbeitsbeginn tun, damit dein Chef sich um Ersatz für dich kümmern kann.

Dauert deine Erkrankung mehr als drei Kalendertage (nicht Wochentage), dann brauchst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Bei manch einem Arbeitgeber gibt es jedoch Sonderregelungen. Dann wird die AU unter Umständen schon am 1. oder 2. Tag fällig. Entsprechende Infos findest du in der Regel in deinem Arbeitsvertrag.

Du stehst nicht unter Hausarrest

Wenn du krank bist, musst du nicht automatisch den ganzen Tag in deiner Wohnung bleiben. Du darfst alles tun, was zu deiner Genesung beiträgt. Das ist natürlich von Erkrankung zu Erkrankung unterschiedlich. Wenn es dir hilft und dein Gesundheitszustand es zulässt, kannst du also Besorgungen machen, Fahrrad fahren, dich mit Freunden treffen, zu Terminen oder auch ins Kino gehen.

Wer eine schwere Grippe hat, der sollte so etwas natürlich nicht tun und eher das Bett hüten. Und so oder so kommt es nicht gut an, wenn man krankgeschrieben in einer Bar oder in einer Disco abhängt. Das kann einen vor Kollegen oder Chefs dann schon mal in Erklärungsnot bringen.

In den Urlaub trotz Krankheit                                                                                                

Das ist in manchen Fällen nicht verboten, sondern sogar erwünscht – nämlich genau dann, wenn es für die Genesung förderlich sein kann. Bei Menschen mit Atemwegserkrankungen kann ein Aufenthalt am Meer helfen, auch bei einem Burnout kann ein Urlaub positive Auswirkungen haben. Jedoch sollten bei einer Krankschreibung dann keine Partybilder von dir am Ballermann im eigenen Facebook-Profil  auftauchen.

Wenn du erst während deines Urlaubs krank wirst, solltest du einen Arzt aufsuchen und dich krankschreiben lassen. So kannst du deine verpassten Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen und verlierst sie nicht einfach.

Mit Krankschreibung zur Arbeit

Wer vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben wurde, darf dennoch zur Arbeit gehen, wenn er sich wieder gut fühlt. Bei der AU wird lediglich eine Prognose abgegeben über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Und: Du musst sogar wieder zur Arbeit gehen, wenn du früher gesund bist, als es auf der Krankschreibung angegeben wurde.

Um deinen Versicherungsschutz brauchst du dir auch keine Sorgen zu machen. Der ist auch bei früherer Rückkehr an deinen Arbeitsplatz aktiv.

Wenn der Chef dich nach Hause schickt

Dein Vorgesetzter hat für dich und deine Kollegen grundsätzlich eine Fürsorgepflicht und kann dir verbieten, zur Arbeit zu kommen oder dich wieder nach Hause schicken. Wenn es aufgrund deiner gesundheitlichen Beeinträchtigung zu einem Schaden oder einem Unfall kommt, haftet nämlich die Firma.

Steckt eine kranke Krankenschwester zum Beispiel einen Patienten an und es kommt zu Komplikationen bei dessen Heilung, kann das juristische Konsequenzen für den Arbeitgeber bzw. das Krankenhaus haben.

Kündigung trotz Krankschreibung

Wegen einer Erkrankung darf dein Chef dir zwar nicht kündigen, er darf dir aber während deiner Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung aussprechen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter lange Zeit nicht zur Arbeit kommt. Außerdem hat dein Chef das Recht, dir zu kündigen, wenn du dich krankschreiben lässt, obwohl du eigentlich topfit und kerngesund bist.

Ist ein Angestellter länger als sechs Wochen am Stück arbeitsunfähig, bekommt er anstelle seines Gehalts Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn er dann vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder arbeiten gehen möchte, muss er seinen Versicherer unverzüglich darüber informieren.