Grundsätzlich gilt, wer regelmäßig stempelt, bekommt von seiner Krankenkasse im Fall einer aufwendigen und kostenintensiven Zahnbehandlung, einen deutlich höheren Zuschuss. Kann über das Bonusheft nachgewiesen werden, dass ein Patient die letzten fünf Jahre regelmäßig beim Zahnarzt zur Kontrolle war, gibt es 20 Prozent extra zum sogenannten Festzuschuss. Das macht sich insbesondere bemerkbar, wenn Zahnersatz, wie etwa eine Krone, Brücke oder herausnehmbare Prothese, notwendig ist.
Der Festzuschuss ist der Anteil, den die Kassen für bestimmte Leistungen ohnehin beisteuern. Wer seine Zähne jedoch mindestens zehn Jahre einer regelmäßigen Prophylaxe unterzieht, bei dem erhöht sich der Zuschuss auf 30 Prozent.
Eine Teilkostenübernahme der Kasse gibt es jedoch nur, wenn man kontinuierlich am Ball bleibt. Soll heißen, wer den Kontrollzyklus unterbricht, fängt wieder von vorne an. Wer fünf Jahre regelmäßig beim Zahnarzt war und die darauffolgenden drei Jahre beispielsweise nicht, bei dem greift der Zuschuss der Kasse nicht.