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Kann man mit dem Nachweisheft tatsächlich sparen?

Stempel vom Zahnarzt: Was bringt das Bonusheft wirklich?

Wer regelmäßig, am besten mindestens einmal im Jahr, den Zahnarzt aufsucht, bekommt in sein Bonusheft einen Stempel. Doch nicht jeder ist so nachsichtig, viele vernachlässigen Untersuchungen - und das kann am Ende richtig teuer werden!

Vorsicht statt Nachsicht!

Grundsätzlich gilt, wer regelmäßig stempelt, bekommt von seiner Krankenkasse im Fall einer aufwendigen und kostenintensiven Zahnbehandlung, einen deutlich höheren Zuschuss. Kann über das Bonusheft nachgewiesen werden, dass ein Patient die letzten fünf Jahre regelmäßig beim Zahnarzt zur Kontrolle war, gibt es 20 Prozent extra zum sogenannten Festzuschuss. Das macht sich insbesondere bemerkbar, wenn Zahnersatz, wie etwa eine Krone, Brücke oder herausnehmbare Prothese, notwendig ist.

Der Festzuschuss ist der Anteil, den die Kassen für bestimmte Leistungen ohnehin beisteuern. Wer seine Zähne jedoch mindestens zehn Jahre einer regelmäßigen Prophylaxe unterzieht, bei dem erhöht sich der Zuschuss auf 30 Prozent.

Eine Teilkostenübernahme der Kasse gibt es jedoch nur, wenn man kontinuierlich am Ball bleibt. Soll heißen, wer den Kontrollzyklus unterbricht, fängt wieder von vorne an. Wer fünf Jahre regelmäßig beim Zahnarzt war und die darauffolgenden drei Jahre beispielsweise nicht, bei dem greift der Zuschuss der Kasse nicht.

Wer bekommt das Bonusheft?

Ab dem sechsten Lebensjahr können sich Kinder bei der Prophylaxe einen Stempel in ihr Bonusheft geben lassen. Bis zum 18. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche jedoch zweimal im Jahr den Zahnarztstuhl drücken, um Zuschüsse im Fall einer Behandlung geltend machen zu können. Erwachsene müssen mindestens einen Zahnarztbesuch pro Jahr nachweisen können. Dieses Bonusheft bekommt man kostenlos beim Zahnarzt oder der Krankenkasse. Es ist in etwa so groß wie der Personalausweis und passt Dank seines handlichen Formats in jedes Portemonnaie.

Wie viel Geld kann man sparen?

Die Höhe des Festzuschusses bestimmt letztendlich auch die finanzielle Entlastung des Patienten. In einem speziellen Katalog sind die Beiträge für einzelne Leistungen festgelegt. Auf diesen greifen die Kassen zurück, um den Festzuschuss zu bestimmen.

Die finanzielle Unterstützung für die Behandlungskosten bei einem fehlenden Zahn liegt bei etwa 360 Euro. Kann für fünf Jahre eine regelmäßige Kontrolle nachgewiesen werden, erhöht sich der Zuschuss um 20 Prozent, auf rund 432 Euro. Bei zehn Jahren Vorsorge gibt es 30 extra – rund 468 Euro.

Was tun, wenn ein Stempel vergessen wurde?

Es ist im Übrigen Aufgabe des Patienten, an den Eintrag in das Bonusheft zu denken. Fehlt ein Nachweisstempel, sollte man seinen Zahnarzt zeitnah bitten, diesen nachzutragen. Voraussetzung für das Nachstempeln ist jedoch, dass man im fraglichen Zeitraum die Untersuchung hat durchführen lassen und das ist der Patientenkartei auch dokumentiert ist.

Was tun, wenn das Bonusheft verloren gegangen ist?

Bei Verlust des Nachweisheftes, hilft der Zahnarzt. Anhand der Patientenkartei ist nachvollziehbar, wann Prophylaxe-Behandlungen stattgefunden haben. So kann ein neues Heft angefertigt werden.

Was tun, wenn das Heft voll ist?

Wechselt man den Zahnarzt, verliert das Nachweisheftchen nicht seine Gültigkeit. Der neue Zahnarzt kann die notwendigen Einträge fortsetzen oder ein neues Bonusheft ausstellen. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass man das alte oder volle Heft niemals versehentlich entsorgt. Im Fall einer prothetischen Behandlung muss dieses der Krankenkasse vorgelegt werden, um finanzielle Hilfe zu bekommen.