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Bundesinstitut für Risikobewertung warnt

Kleinkinder verschlucken oft Liquid von E-Zigaretten!

Der Verkauf von E-Zigaretten boomt. Doch im Zusammenhang mit den verwendeten Liquids gab es in diesem Jahr eine Reihe von schweren bis lebensbedrohlichen Vergiftungserscheinungen. Kleinkinder sind dabei besonders gefährdet, wie eine aktuelle Auswertung des Bundesinstituts für Risikobewertung zeigt.

Gefahr des Verschluckens

E-Zigaretten sind in aller Munde und versprechen einen „gesünderen“ Konsum. Nicht umsonst hat der Verkauf auch in diesem Jahr einen neuen Rekord erreicht. Doch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Gesellschaft für Klinische Toxikologie warnen aktuell ausdrücklich davor, die meist nikotinhaltigen Nachfülllösungen, auch e-Liquids genannt, unbeaufsichtigt herumliegen zu lassen.

Vergiftungsgefahr durch Nikotin

Im Rahmen der BfR-Studie wurden mehr als 850 vermeintliche Vergiftungs-Fälle bei Giftnotrufzentren ausgewertet. Was hier besonders hervorstach: In der Regel waren Kleinkinder betroffen, die die meist nikotinhaltigen Liquids versehentlich verschluckt hatten. Zum Schutz von Kindern jeder Altersklasse rät das BfR deshalb zur kindersicheren Aufbewahrung von E-Zigaretten und sämtlichem dafür benötigten Zubehör, um diese Gefahr weitestgehend einzudämmen!

Das in den meisten Lösungen enthaltene Nikotin könne schon in geringen Mengen zu starkem Erbrechen führen, schreibt das Bundesinstitut. "Bei der Aufnahme größerer Mengen von Nikotin kann es zu lebensbedrohlichen Vergiftungserscheinungen kommen." Liquids sollten daher immer in dafür geeigneten, etikettierten Behältnissen mit kindergesichertem Verschluss aufbewahrt werden.

Gesundheitsschäden noch nicht absehbar

Mögliche Gesundheitsschäden durch E-Zigaretten werden nicht zuletzt wegen der mysteriösen Lungenerkrankungen in den USA besonders beobachtet, berichtet der Stern. Dort sind laut US-Gesundheitsbehörde CDC 52 Menschen nach dem Gebrauch von E-Zigaretten gestorben, 2409 wurden im Krankenhaus behandelt. Als Ursache wird ein aus Vitamin E gewonnenes Öl vermutet. Vergleichbare Fälle mit schweren Atembeschwerden oder Lungenschäden seien dem BfR in Deutschland bislang nicht berichtet worden, hieß es.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung / Stern